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Riester-Rente bei Zusammenveranlagung wenn nur ein Ehepartner Riester-Beiträge zahlt

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    Riester-Rente bei Zusammenveranlagung wenn nur ein Ehepartner Riester-Beiträge zahlt

    Hallo,

    ich setze seit Jahren meine Riester-Beiträge von der Steuer ab und habe jedesmal ein paar hundert Euro Rückzahlung erhalten.
    Nun habe ich letztes Jahr geheiratet und zum ersten mal eine zusammenveranlagte Steuererklärung ausgefüllt. Meine Frau hat keinen Riestervertrag (wäre aber als Angestellte ebenfalls berechtigt, falls das relevant ist), dementsprechend habe ich für sie auch nichts angegeben.

    Nun habe ich meinen Steuerbescheid erhalten und dort ist keine Rückzahlung für meinen Riestervertrag enthalten.

    In den Erläuterungen habe ich dafür dies hier gesehen:

    Die durch den Anbieter elektronisch zu übermittelnden Daten zu den Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) der Ehefrau lagen zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht vor. Eine Prüfung, ob der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge günstiger ist als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, konnte daher nicht erfolgen.
    Ich nehme mal an das ist der Grund dafür, dass ich keine Rückzahlung erhalten habe?

    Habe ich also was falsch ausgefüllt?

    Und vor allem: Wie gehe ich jetzt weiter vor?


    Danke schonmal für eure Hilfe!

    #2
    Der zitierte Text sagt ja nur aus, dass für die Ehefrau ein Sonderausgabenabzug beantragt wurde, dafür aber keine Daten beim Finanzamt vorliegen. Fragt sich natürlich warum das beantragt wurde, wenn die Frau gar keinen Riestervertrag hat.

    Wo weicht denn der Bescheid von der Elster-Berechnung ab?

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      #3
      Und vor allem: Wie gehe ich jetzt weiter vor?
      Schreibt dem Finanzamt, dass die Ehefrau keinen Altersvorsorgevertrag hat. Bitte beide unterschreiben!

      Meiner Meinung nach habt ihr nichts falsch ausgefüllt. Die Angabe, dass ein Ehegatte keinen Riester-Vertrag hat, ist nicht möglich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wo weicht denn der Bescheid von der Elster-Berechnung ab?
        Die Abweichung ist bei den "unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben". In der Berechnung stand dort noch folgendes:

        Code:
        Altersvorsorgebeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.946
        dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
        Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.121
        davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.100. . . . -2.100
        Das fehlt dann im Bescheid.

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          #5
          Der zitierte Text sagt ja nur aus, dass für die Ehefrau ein Sonderausgabenabzug beantragt wurde,
          Er schreibt aber doch:

          ... dementsprechend habe ich für sie auch nichts angegeben.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Die Beiträge gibt man ja sowieso nicht an, man macht nur das Kreuz, und kann natürlich die Einkünfte des Vorjahres angeben. Irgendwas scheint aber auch falsch ausgefüllt zu sein.

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              #7
              Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich schon beim Ausfüllen der Riester-Rente Probleme hatte, weil es ja anscheinend an anderer Stelle einzutragen ist als in den Jahren zuvor.
              Siehe z.B. hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...wie#post289620

              Wie dort erwähnt habe ich es in "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" eingetragen. Ich habe jetzt nochmal nachgesehen, dort wird nicht zwischen Ehemann/-frau unterschieden.

              Habe mir jetzt auch nochmal die Anlage AV angesehen. Dort habe ich in Zeile 5 sowohl für Ehemann als auch Ehefrau das Häkchen gesetzt. Das war der Fehler oder?


              edit: Falls das wirklich der Fehler ist, finde ich die Stelle aber auch sehr verwirrend. Da steht ja nichts von Riester, sondern nur "wer pflichtversichert ist ist unmittelbar begünstigt". Also habe ich es auch angekreuzt...
              Zuletzt geändert von ush189; 01.05.2020, 14:26.

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                #8
                Dort habe ich in Zeile 5 sowohl für Ehemann als auch Ehefrau das Häkchen gesetzt. Das war der Fehler oder?
                Ja, das war ein Fehler. Das könnt ihr ja in dem Schreiben an das Finanzamt angeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Danke für eure schnelle Hilfe

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                    #10
                    Falls das wirklich der Fehler ist, finde ich die Stelle aber auch sehr verwirrend.
                    Da hast du sicher recht. Das Problem ist, dass es bei Mein ELSTER nur eine Anlage AV für beide Ehegatten gibt,

                    was allerdings beim amtlichen Papierformular ebenso ist. Das größere Problem ist aber, dass ab 2019 keine Angaben

                    mehr zu den Verträgen und den Beiträgen gemacht werden können. Wenn da bei einem Ehegatten früher nichts ausgefüllt

                    war, wusste das Finanzamt, dass der Ehegatte keinen Vertrag hatte. Jetzt wird gemutmaßt, dass die Bescheinigung des

                    Anbieters nicht vorliegt. Die Angabe auf dem Formular, dass bei Zusammenveranlagung für beide Ehegatten Angaben

                    zur Begünstigungsart gemacht werden sollen, ist ebenfalls irreführend.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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