Wo trage ich Leistungen zur Abfindung einer Kleinstrente ein ( Formular R im Elster )
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Leistungen zur Abfindung einer Kleinstrente
				
					Einklappen
				
			
		
	X
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 Die Nummer, die über die Zeile entscheidet, steht in der Leistungsmitteilung! Es sollte die Nummer 3 sein.
 
 In der Regel ist die Abfindung in die Zeile 36 der Anlage R einzutragen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 


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