Wo trage ich Leistungen zur Abfindung einer Kleinstrente ein ( Formular R im Elster )
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Leistungen zur Abfindung einer Kleinstrente
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Die Nummer, die über die Zeile entscheidet, steht in der Leistungsmitteilung! Es sollte die Nummer 3 sein.
In der Regel ist die Abfindung in die Zeile 36 der Anlage R einzutragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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