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Leistungen zur Abfindung einer Kleinstrente

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    Leistungen zur Abfindung einer Kleinstrente

    Wo trage ich Leistungen zur Abfindung einer Kleinstrente ein ( Formular R im Elster )

    #2
    Die Nummer, die über die Zeile entscheidet, steht in der Leistungsmitteilung! Es sollte die Nummer 3 sein.

    In der Regel ist die Abfindung in die Zeile 36 der Anlage R einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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