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Steuererklärung 2019 Anlage KAP - Degiro Jahresübersicht

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    Steuererklärung 2019 Anlage KAP - Degiro Jahresübersicht

    Hallo,

    ich bin gerade bei der Steuererklärung für das Jahr 2019 und jetzt bei der Anlage KAP angelangt. Von DEGIRO habe ich eine Jahresübersicht für 2019 erhalten, was aber bei DEGIRO ja leider keine Jahressteuerbescheinigung ist.

    Im Anhang befindet sich die Übersicht.

    Ich bin mir unsicher was ich in welche Zeilen der Anlage KAP eintragen soll. Es geht nur um Kapitaleinkünfte durch Veräußerung von Aktien.

    Hier noch ein paar Anmerkungen. Ich habe noch einen Sparer-Pauschbetrag von 251 offen. Kann dieser einfach von den Kapitalerträgen abgezogen werden?
    Werden die Transaktionsgebühren den Verlusten zugerechnet ?
    Was ist mit den Währungswechselgebühren, zählen diese auch als Gebühren und können den Verlusten zugerechnet werden ?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir bei diesen Anliegen weiterhelfen könnte. In welche Zeile welcher Betrag kommt und wie sich dieser zusammensetzt.

    Gruß Stefan.






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    #2
    Hier wurde das Thema unlängst ausführlich diskutiert: https://forum.elster.de/anwenderforu...rung-eintragen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für den Link. Ich hätte vorher die Suche bemühen sollen
      Ich habe nun folgende Beträge. Aber einige Punkte konnte ich auch aus dem anderen Thema nicht herausziehen.

      Zeile 15: 7656 (22865,86 - 14766,25 - 196,55 - 247,06)
      Zeile 16: 22865,86
      Zeile 18: 15209,86 (14766,25 + 196,55 + 247,06)

      Kann da jemand mal drüber schauen bzw. Korrigieren.
      Folgende Fragen sind für mich jedoch noch offen.
      Kann man die bezahlten Zinsen bei den Verlusten hinzurechnen und in Zeile 15 abziehen?
      Wie gehe ich mit den Sparer Pauschbetrag um.
      Was ist mit den 0,11 Euro bei dem Punkt Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien.

      Danke

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        #4
        Zu dem DEGIRO-Komplex kann dir reckoner besser helfen als ich, da fehlt mir die Erfahrung.

        Was den nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag angeht, ist es am einfachsten, in Zeile 13 der Anlage KAP die Summe des tatsächlich in Anspruch

        genommenen Sparer-Pauschbetrags
        einzutragen. Dann musst du deine inländischen Kapitalerträge überhaupt nicht erklären. Abziehen darfst du den bisher

        nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag nicht, der wird in der Berechnung dann schon berücksichtigt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Hallo,

          ich hab' jetzt mal eine Excel-Tabelle gemacht damit es schneller geht:

          DeGiro.jpg

          Nicht sicher bin ich mir bei den Währungswechselgebühren. Da es die aber bei mir gar nicht gibt (sie sind in den Gewinnen/Verlusten enthalten) gehe ich davon aus, dass die nur extra ausgewiesen werden wenn man ein Fremdwährungskonto führt (ist das der Fall?). Dann müssten die Spekulationsgewinne gesondert ermittelt und ggf. in der Anlage SO erklärt werden (ggf., weil es Fristen und Freigrenzen gibt). Die Gebühren können dann dort als Werbungskosten abgesetzt werden.

          Ich habe noch einen Sparer-Pauschbetrag von 251 offen. Kann dieser einfach von den Kapitalerträgen abgezogen werden?
          Nein, darfst du nicht abziehen, du musst den in Anspruch genommenen Teil in KAP Zeile 13 erklären (bei dir vermutlich 550).

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 02.05.2020, 16:27.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Hallo,

            erstmal vielen Dank für deine ausführliche Aufstellung. Zu deinen Anmerkungen:
            Warum muss der Antrag Zeile 5 gestellt werden ? Kannst du darauf bitte etwas näher eingehen.
            Wegen den Währungswechselgebühren. Das Depot wird in Euro geführt, beim Kauf von Aktien an der US-Börse werden die Aktien in USD Dollar gekauft
            und der Währungswechsel wird beim Kauf und Verkauf durchgeführt. Deshalb auch die Währungswechselgebühren. Scheinbar kann man bei DEGIRO
            auch einen Betrag einmalig in USD umwandeln anstatt bei jeder Transaktion in USD Gebühren zu bezahlen.
            Was ich jetzt mit diesen Gebühren anfangen soll, weiß ich aber leider nicht. Konnte dazu auch nicht wirklich was brauchbares finden.

            Noch eine Frage zu den Zinsen. Die kann ich nirgends wo hinzurechnen oder erklären ?

            Gruß Stefan

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              #7
              Warum muss der Antrag Zeile 5 gestellt werden ?
              Weil du den Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig verbraucht hast.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Noch eine Frage zu den Zinsen. Die kann ich nirgends wo hinzurechnen oder erklären ?
                Alle Werbungskosten sind mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten, individuell geht da nichts.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo,

                  Warum muss der Antrag Zeile 5 gestellt werden ? Kannst du darauf bitte etwas näher eingehen.
                  Imho musst du irgendeinen Antrag stellen. Manche sagen zwar, dass allein die Angaben der Kapitalerträge reicht, aber wenn ich mich recht erinnere gab es da früher eine Fehlermeldung (ich muss aber sagen, dass ich eine KAP nur mit ausländischen Einkünften noch nie gemacht habe).
                  Aber alles egal, denn - wie schon in #7 gesagt - musst du den Antrag schon stellen, weil du noch 251 Euro freigestellt haben möchtest.

                  Wegen den Währungswechselgebühren. Das Depot wird in Euro geführt,
                  Wie gesagt, da war ich mir nicht sicher. Ich hatte aber alle mir vorliegenden Bescheinigungen angeschaut, und nirgendwo gab es diesen Posten (vielleicht ist das neu ab 2019? - das Formular ist eh etwas anders aufgebaut). Daraus hab' ich dann den Schluss gezogen, dass es vielleicht ein Fremdwährungskonto ist.
                  Mit einem Konto in Euro kannst du den Betrag von Zeile 15 und 17 abziehen (Zeile 17, weil nicht klar ist, ob es Aktien waren oder nicht).

                  Scheinbar kann man bei DEGIRO auch einen Betrag einmalig in USD umwandeln anstatt bei jeder Transaktion in USD Gebühren zu bezahlen.
                  Ja, genau das meinte ich mit Fremdwährungskonto. Das steuerlich abzurechnen ist aber nochmal deutlich aufwendiger (jeder Wertpapierhandel ist dann eine Buchung, und das alles mit FiFo und Jahresfrist).

                  Noch eine Frage zu den Zinsen. Die kann ich nirgends wo hinzurechnen oder erklären ?
                  Siehe #8.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Manche sagen zwar, dass allein die Angaben der Kapitalerträge reicht,
                    In dem Fall macht die Antragstellung ja durchaus Sinn, es würde aber bei einem Eintrag in Zeile 13 ohne weitere Angaben zu den

                    inländischen Kapitalerträgen auch ganz ohne Antrag funktionieren.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke. Dann werde ich die Fremdwährungswechselgebühren von Zeile 15 abziehen und zu Zeile 17 hinzurechnen.
                      Ich habe noch ein inländisches Depot. Dort habe ich aber keine Kapitaleinkünfte erzielt und in den Angaben steht überall eine 0. Kann ich diese in die Anlage Kap trotzdem eintragen oder ist das dann erstmal nicht relevant ?

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                        #12
                        Nein, Beträge die nicht angefallen sind sind bis auf ein paar Ausnahmefälle auch grundsätzlich nicht einzutragen.

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