Liebes Forum,
ich habe in 2017 und 2018 negative Einkünfte als Gesellschafter einer GBR erzielt. Konkret hat die Gesellschaft eine Immobilie gebaut. Es sind bereits Kosten für Notar und Steuerberatung angefallen. Hieraus ergeben sich negative Einkünfte, die das Finanzamt im Steuerbescheid festgesetzt hat.
Meine persönliche Steuererklärung für 2017 und 2018 habe ich bereits lange abgegeben und dort auch keinen Hinweis auf die GBR vermerkt. Korrekt wäre gewesen, in diesen Jahren den Betrag in der Anlage G, Zeile 8 anzugeben wenn ich das richtig verstanden habe, bzw. einen Hinweis aufzunehmen "von Amts wegen ergänzen".
Habt ihr einen Vorschlag, wie ich die festgestellten negativen Einkünfte noch angeben kann? Ist es hier üblich, eine weitere Steuererklärung für die vergangenen Jahre abzugeben?
Würde mich freuen, wenn ihr eine Idee hättet.
Alex
ich habe in 2017 und 2018 negative Einkünfte als Gesellschafter einer GBR erzielt. Konkret hat die Gesellschaft eine Immobilie gebaut. Es sind bereits Kosten für Notar und Steuerberatung angefallen. Hieraus ergeben sich negative Einkünfte, die das Finanzamt im Steuerbescheid festgesetzt hat.
Meine persönliche Steuererklärung für 2017 und 2018 habe ich bereits lange abgegeben und dort auch keinen Hinweis auf die GBR vermerkt. Korrekt wäre gewesen, in diesen Jahren den Betrag in der Anlage G, Zeile 8 anzugeben wenn ich das richtig verstanden habe, bzw. einen Hinweis aufzunehmen "von Amts wegen ergänzen".
Habt ihr einen Vorschlag, wie ich die festgestellten negativen Einkünfte noch angeben kann? Ist es hier üblich, eine weitere Steuererklärung für die vergangenen Jahre abzugeben?
Würde mich freuen, wenn ihr eine Idee hättet.
Alex
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