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Angeben negativer Einkünfte einer GBR aus den Vorjahren

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    Angeben negativer Einkünfte einer GBR aus den Vorjahren

    Liebes Forum,

    ich habe in 2017 und 2018 negative Einkünfte als Gesellschafter einer GBR erzielt. Konkret hat die Gesellschaft eine Immobilie gebaut. Es sind bereits Kosten für Notar und Steuerberatung angefallen. Hieraus ergeben sich negative Einkünfte, die das Finanzamt im Steuerbescheid festgesetzt hat.

    Meine persönliche Steuererklärung für 2017 und 2018 habe ich bereits lange abgegeben und dort auch keinen Hinweis auf die GBR vermerkt. Korrekt wäre gewesen, in diesen Jahren den Betrag in der Anlage G, Zeile 8 anzugeben wenn ich das richtig verstanden habe, bzw. einen Hinweis aufzunehmen "von Amts wegen ergänzen".

    Habt ihr einen Vorschlag, wie ich die festgestellten negativen Einkünfte noch angeben kann? Ist es hier üblich, eine weitere Steuererklärung für die vergangenen Jahre abzugeben?

    Würde mich freuen, wenn ihr eine Idee hättet.

    Alex


    #2
    Ein kleiner Nachtrag: ich habe gerade festgestellt, dass das Feld "von Amts wegen ergänzen" als Eintrag nicht zulässt, sondern lediglich Zahlen. Wie habt ihr das gelöst?

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      #3
      Hallo,

      Seite 8 im Hauptvordruck Zeile 40

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Habt ihr einen Vorschlag, wie ich die festgestellten negativen Einkünfte noch angeben kann?
        Wozu soll das jetzt noch gut sein? Der Feststellungsbescheid für die GBR ist ein Grundlagenbescheid. Das Finanzamt berücksichtigt das Ergebnis von amtswegen

        und ändert bereits erlassene Einkommensteuerbescheide.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          @Figul: das ist ein guter Hinweis, danke. Im Grunde kann ich dort den Sachverhalt schildern
          @Charlie24: Der Sinn wäre, die negativen Einkünfte der GBR aus 2017 und 2018 mit anderen Einkunftsarten die ich den Jahren hatte und die deutlich positiv waren zu verrechnen. Alternativ die negativen Ergebnisse aus 2017 und 2018 in 2019 geltend zu machen.

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            #6
            Zitat von alex_1980 Beitrag anzeigen
            Der Sinn wäre, die negativen Einkünfte der GBR aus 2017 und 2018 mit anderen Einkunftsarten die ich den Jahren hatte und die deutlich positiv waren zu verrechnen. Alternativ die negativen Ergebnisse aus 2017 und 2018 in 2019 geltend zu machen.
            Hallo alex_1980,
            das regelt das Finanzamt -> die negativen Einkünfte der GbR werden dem jeweiligen Jahr zugeordnet und berücksichtigt, nur wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ wird -> gibt es eine Verlustfeststellung und dann kann das im Folgejahr noch "verbraucht" werden.
            Steuererklärung ist kein Wunschkonzert.

            Tschüß

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              #7
              Hallo holzgoe,

              ich hatte immer gehofft, dass die Steuererklärung kein Wunschkonzert ist und gleiche Standards auf Basis einer sauberen Gesetzeslage für alle gelten.....das hatten glaube ich bei CumEx nicht alle verstanden. Aber zurück zum Thema.

              Mir ist vor allem wichtig, wie ich dem Sachverhalt dem Sachbearbeiter im Finanzamt transparent machen kann. Vor Elster hätte ich das in das Anschreiben reingeschrieben. Das hat immer funktioniert, im Zweifelsfall musste ich dann eben neue Formulare einreichen. Das gibt das elektronische Formular nun ja auch her, wie mir FIGUL geschrieben hat. Das hat mir sehr geholfen und dieses Feld werde ich nutzen.

              Ob nun ein vertikaler Verlustausgleich in dem jeweiligen Veranlagungsjahr möglich ist und ich einen neuen Bescheid erhalten oder ob der festgestellte Verlust (eine Verlustfeststellung der GBR für 2018 liegt vor) wird dann hoffentlich der Sachbearbeiter korrekt entscheiden und mich bei der Darstellung des Sachverhalts (nicht bei der Gestaltung) entsprechend unterstützen.

              Euch dreien Danke für die Hilfe!!

              Alex

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                #8
                Mir ist vor allem wichtig, wie ich dem Sachverhalt dem Sachbearbeiter im Finanzamt transparent machen kann.
                Der Sachbearbeiter erfährt auch ohne Neueinreichung einer Erklärung durch dich von dem Ergebnis der Feststellungserklärung und ändert

                deinen Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr. Das dauert immer etwas, aber das funktioniert nach meiner Erfahrung problemlos.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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