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Festsetzung Einkommensteuer & Soli und Feststellung Steuerermäßigung §10a Abs. 4 ESTG

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    Festsetzung Einkommensteuer & Soli und Feststellung Steuerermäßigung §10a Abs. 4 ESTG

    Hallo liebes Forum,

    vor ein paar Tagen habe ich meinen Steuerbescheid für 2019 erhalten. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht
    "Die Festsetzung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und die Feststellung der Steuerermäßigung nach §10a Abs.4 EStG kann mit dem Einspruch angefochten werden."

    Was bedeutet dies denn konkret?
    Wann lohnt es sich Einspruch zu erheben?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Was bedeutet dies denn konkret?
    Nichts! Jeder Steuerbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, das ist so vorgeschrieben.

    Wenn der Bescheid nicht zu deinem Nachteil von der Erklärung abweicht, was wir nicht wissen, musst du doch nicht über einen Einspruch nachdenken.

    Außerdem: Was hat die Frage mit Mein ELSTER zu tun?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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