Hallo liebes Forum,
vor ein paar Tagen habe ich meinen Steuerbescheid für 2019 erhalten. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht
"Die Festsetzung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und die Feststellung der Steuerermäßigung nach §10a Abs.4 EStG kann mit dem Einspruch angefochten werden."
Was bedeutet dies denn konkret?
Wann lohnt es sich Einspruch zu erheben?
Vielen Dank für eure Hilfe.
vor ein paar Tagen habe ich meinen Steuerbescheid für 2019 erhalten. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht
"Die Festsetzung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und die Feststellung der Steuerermäßigung nach §10a Abs.4 EStG kann mit dem Einspruch angefochten werden."
Was bedeutet dies denn konkret?
Wann lohnt es sich Einspruch zu erheben?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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