Steuerberechnung in Mein Elster funktioniert nicht

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  • Carmen
    Neuer Benutzer
    • 13.05.2020
    • 4

    #1

    Steuerberechnung in Mein Elster funktioniert nicht

    Hallo, obwohl bei der Plausibilitätsprüfung keine Fehler auftraten, erscheint bei der Steuerberechnung stets die Meldung AHW - Abbuch-Hinweise: es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm leider nicht berechnet werden können (Ausschlussfall).
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen. Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweise/Fehler-Ursachen sollte eine Steuerberechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Ich habe aber keine Hinweise erhalten. Die Daten sind auch größtenteils per Abruf übermittelt worden. Ich mache das schon über Elster seit 2014, hatte bisher noch nie Probleme.
    Wäre schön, wenn mir hier jemand helfen könnte.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Stichwort Arbeitnehmersparzulage Ehefrau Schau mal hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2019
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Carmen
      Neuer Benutzer
      • 13.05.2020
      • 4

      #3
      Danke für die Hilfe, konnte jetzt eine Steuerberechnung vornehmen. Allerdings wurde mir im Vergleich zu 2017, wo fast die gleichen Angaben waren wie 2019, eine 300,00 Euro höhere Steuer als 2017 auf das zu versteuernde Einkommen angezeigt, obwohl das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2019 sogar um 1000 € geringer war. D.h., ich soll für 2019 300,00 € mehr Steuern zahlen als 2017, obwohl das zu versteuernde Einkommen 2019 1000,00 Euro weniger ist. Wie kann das möglich sein? Frdl.Grüße Carmen

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        ..., obwohl das zu versteuernde Einkommen 2019 1000,00 Euro weniger ist
        Bei einem geringeren zu versteuernden Einkommen kann die Steuer eigentlich nicht höher sein. Welche Werte vergleichst du denn genau?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Lohnersatzleistungen?

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            hast du Anlage AV?
            Mit zusätzlichen Angaben zur Steuerberechnung?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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            • Carmen
              Neuer Benutzer
              • 13.05.2020
              • 4

              #7
              Hallo, ich vergleiche das übrig gebliebene (also nach allen abzusetzenden Ausgaben, Belastungen usw.) von Mein Elster errechnete Einkommen/zu versteuernde Einkommen der Jahre 2017 und 2019.
              HG Carmen

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                das beantwortet die Fragen # 5,6, nicht

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                • Carmen
                  Neuer Benutzer
                  • 13.05.2020
                  • 4

                  #9
                  Hallo, Anlage AV habe ich nicht, aber im Jahr 2019 Lohnersatzleistungen bezogen. Werden diese nicht automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt und das zum Schluss ausgewiesene "zu versteuernde Einkommen" als Grundlage für die Lohnsteuerzahlung (Splittingtarif) genommen?

                  Kommentar

                  • FIGUL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.03.2012
                    • 8544

                    #10
                    Hallo,

                    das zvst Einkommen bleibt mit oder ohne Einkommensersatzleistungen gleich.
                    Nur der Steuersatz erhöht sich bei Ersatzleistungen.
                    Stichwort: Progressionsvorbehalt.
                    Und dies ist bei dir gegeben

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15381

                      #11
                      Zitat von Carmen Beitrag anzeigen
                      als Grundlage für die Lohnsteuerzahlung (Splittingtarif)
                      Die Lohnsteuer wird nach Steuerklassen vom Arbeitgeber einbehalten. Einen Splittingtarif gibt es da nicht. Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Lohnersatzleistungen werden erst bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ist das nicht möglich.

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45929

                        #12
                        In der Steuerberechnung wird der Betrag der Lohnersatzleistungen nicht ausgewiesen, weder beim zvE noch davor.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • L. E. Fant
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.09.2013
                          • 15381

                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          In der Steuerberechnung wird der Betrag der Lohnersatzleistungen nicht ausgewiesen
                          Ja, das stimmt. Aber berücksichtigt wird er, so dass das Ergebnis durchaus ein bisschen verwirrend sein kann.

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