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Beiträge privaten Kranken- und Pflegeversicherung - Lohnsteuerbescheinigung ein Wert

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    Beiträge privaten Kranken- und Pflegeversicherung - Lohnsteuerbescheinigung ein Wert

    Hallo Zusammen,

    Meine Google Recherche hat leider keine Antwort für mein folgendes Problem gefunden, vlt weiß hier jemand Bescheid:

    Ich bin privat versicherter Student > 25 und arbeite mit 20 h und einem Einkommen > 17000 Euro.
    Im Jahr 2019 hat mein Vater noch die private Krankenversicherung für mich bezahlt.

    Nun ist mir nicht ganz klar, was ich in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 23 ("Beiträge zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)") und 24 ("Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen") eintrage.

    Auf meinem Lohnsteuerbescheid ist in Zeile 28 ("Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschle") ein Betrag von etwa 1900€ angeben. Dieser fällt aber ja theoretisch in beide Zeilen?

    Zudem vermute ich, dass in Zeile 23 eigentlich der Betrag, den mein Vater noch für mich zahlt fallen müsste. Den kann ich ja nicht angeben, oder? (Daher vermute ich gerade, dass sich für mich die ganze Steuererklärung nicht lohnt, weil ich durch dieses Defizit fast nachzahlen müsste (hole nur ein leichtes Plus in den Werbungskosten rein)) Aber jetzt höre ich mal mit den Spekulationen auf und hoffe sehr, dass sich hier der oder die ein oder andere Experte/in findet.

    Lieben Gruß


    #2
    Hallo,

    der Betrag in Zeile 28 ist nirgendwo einzutragen.
    Hast du selber keine Beiträge zur KV bezahlt gibt es nichts zum Eintragen.
    Auf Grund des Eintrags in Zeile 28 bist du verpflichtet eine erklärung abzugeben.
    Mach die mal schlau im Internet -Mindestvorsorgepauschale-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo FIGUL,

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Zwei Anschlussfragen:

      1. Ich dachte als Student sei ich nie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben? Würde ich das mit jeweils 0 Euro in Zeile 23 und 24 machen, würde ich sogar 447 € nachzahlen müssen wenn ich das richtig interpretiere. Allerdings verstehe ich den Sinn von der Mindestvorsorgepauschale nicht so recht. Ich zahle sie ja schon als Ausgleich dafür, dass ich nicht in die KV einzahle, warum werde ich dann erneut bei meiner Steuererklärung belastet?

      Bildschirmfoto 2020-05-13 um 13.44.27.png

      2. "Legt ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer keine Bescheinigung über seine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung vor, ist beim Lohnsteuerabzugsverfahren ebenfalls die Mindestvorsorgepauschale anzusetzen" -> Wenn ich das hier lese erscheint es mir so, als sollte ich schnellst möglich meinem Arbeitgeber die nachweise für die gezahlte private Krankenversicherung bereitstellen?

      Danke und Gruß,

      Ondrik

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        #4
        Zitat von Ondrik Beitrag anzeigen
        Ich dachte als Student sei ich nie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
        Wo kann man denn mit der Tätigkeit als Student 17.000 Euro verdienen?

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Wo kann man denn mit der Tätigkeit als Student 17.000 Euro verdienen?
          Das spielt eigentlich keine Rolle. Der Arbeitslohn beträgt mehr als 11.900,00 €, also besteht Erklärungspflicht.

          Wenn die Eltern die Beiträge zur PKV getragen haben, werden die Eltern die wohl auch selbst erklärt haben. Doppelt geht jedenfalls nicht!

          Man kann die Nachzahlung reduzieren, wenn man die Kosten des Studiums als Sonderausgaben geltend macht. Vielleicht gibt es noch eine Haftpflichtversicherung,

          viele Möglichkeiten bestehen aber nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Alles klar. Interessehalber: Hätte ich durch Corona nicht zufälligerweise angefangen die Steuererklärung mal zu machen (hatte durch einen etwas weiteren Arbeitsweg mit einer Rückzahlung gerechnet) wäre ich nie auf die Info gekommen, dass ich Steuererklärungspflichtig wäre. Bekommt man da keine Info zu? Wer kontrolliert das? Und was passiert, wenn man als Unwissender die Erklärung nicht abgibt?

            Vlt hat ja auch noch jemand Antworten für die 2 Fragen, die ich oben an FIGUL gerichtet hatte.

            Lieben Gruß,

            Hendrik

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              #7
              Vlt hat ja auch noch jemand Antworten für die 2 Fragen, die ich oben an FIGUL gerichtet hatte.
              Ich glaube, du hast das mit der Mindestvorsorgepauschale falsch verstanden. Dieser Betrag ist beim Lohnsteuerabzug als steuerfrei behandelt worden,

              bezahlt hast du da nichts. Der Betrag ist nicht einbehalten worden, der ist nur eine Rechengröße für die Bemessung der Lohnsteuer, die dir dein AG unter

              Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung mitteilen muss. Dass so etwas zur Steuererklärungspflicht führt, ist für einen Laien nicht erkennbar.

              Ob und wie die Finanzämter das auswerten, weiß ich nicht. Möglich wäre das schon. Man könnte auswerten, ob die Beträge in den Bescheinigungen

              der privaten Krankenkasse (die es in deinem Fall nicht gibt!) unter dem Wert in Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigungen liegen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Vielen Dank für die guten Erklärungen. Das hatte ich in der Tat nicht richtig verstanden.

                Gerade habe ich natürlich das Gefühl, dass es nicht sonderlich schlau wäre, wenn ich meine Steuererklärung abgebe. Mache ich mich damit ernsthaft straffähig? Oder kommt da ggf irgendwann einfach der Hinweis, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?

                Außerdem würde mich noch interessieren, ob das Problem gelöst wäre, wenn ich meinem AG einen Nachweis zu Zahlung der Privatenkrankenversicherung überbringen würde. Oder habe ich da etwas immer noch nicht richtig verstanden?

                Lieben Gruß,

                Hendrik

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                  #9
                  Außerdem würde mich noch interessieren, ob das Problem gelöst wäre, wenn ich meinem AG einen Nachweis zu Zahlung der Privatenkrankenversicherung überbringen würde. Oder habe ich da etwas immer noch nicht richtig verstanden?
                  Das hast du immer noch nicht richtig verstanden! Das würde gar nichts ändern. Nur wenn du dem Finanzamt nachweisen könntest, dass du die PKV-Beiträge

                  selbst bezahlt hast und diese Beiträge höher waren als die Mindestvorsorgepauschale, hätte das positive steuerliche Auswirkungen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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