Hallo zusammen,
Ich hätte da ein paar Fragen zur Anlage V der Feststellungserklärung.
Die Feststellungserklärung ist für mich und meinen Bruder, denn wir vermieten ein Haus.
mit freundlichen Grüßen,
Raoul
Ich hätte da ein paar Fragen zur Anlage V der Feststellungserklärung.
Die Feststellungserklärung ist für mich und meinen Bruder, denn wir vermieten ein Haus.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> Einkünfte aus dem Bebauten Grundstück -> Einnahmen -> Umlagen und Sonstige Einnahmen
Stimmt es, dass ich bei Zeile 13 den Betrag für die Grundsteuer, das Regenwassergeld, die Müllabfuhr angeben muss, die auf die Mieter übertragen wurden, ich also von den Mietern bekommen habe?
Wenn ja, wo muss ich dann angeben, was ich dann letztendlich an die Stadt gezahlt habe, da ich ja letztendlich nur die "Übergabe" mache und alles, was ich von den Mietern einfordere an die Stadt weiterzahle. - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück -> Absetung, Sonderabschreibungen -> Absetzung für Abnutzung für Gebäude
Hier muss ich ja die AfA eingeben. Dafür zunächst die Frage, ob ich einen Onlien Rechner, wie diesen hier: https://www.lexoffice.de/service/afa...YaArGmEALw_wcB
verwenden kann. Wenn nicht wie sonst?
Wenn ja: Das Gebäude ist von 2003, ist es dann Linear oder Degressiv, was ist der Prozentsatz und was muss/sollte ich in die Erläuterung schreiben, da ich für 2018 keine Steuererklärung abgeben musste. - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück -> Schuldzinsen Geldbeschaffungskosten
Kann ich hier unter Zeile 37 also Schuldzinsen Kredite angeben, die zur Zahlung des Hauses aufgenommen wurden? Wenn ja gibt man dort dann den Betrag an, den man an die Bank überweißt oder nur den Zinsanteil? - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Wo gebe ich Beispielsweise Angaben über Kosten von Handwerkern o.Ä.?
Ist das unter: „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück -> 2019 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen“ ? - Anteile an Einkünften
Muss ich hier noch etwas angeben, bzw. wofür ist diese Seite. Habe ich nicht schon vorher angegeben, wie die Anteile auf die Mietglieder der Gemeinschaft aufzuteilen sind?
mit freundlichen Grüßen,
Raoul
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