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Feststellungserklärung Anlage V

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    Feststellungserklärung Anlage V

    Hallo zusammen,

    Ich hätte da ein paar Fragen zur Anlage V der Feststellungserklärung.
    Die Feststellungserklärung ist für mich und meinen Bruder, denn wir vermieten ein Haus.
    1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> Einkünfte aus dem Bebauten Grundstück -> Einnahmen -> Umlagen und Sonstige Einnahmen
      Stimmt es, dass ich bei Zeile 13 den Betrag für die Grundsteuer, das Regenwassergeld, die Müllabfuhr angeben muss, die auf die Mieter übertragen wurden, ich also von den Mietern bekommen habe?
      Wenn ja, wo muss ich dann angeben, was ich dann letztendlich an die Stadt gezahlt habe, da ich ja letztendlich nur die "Übergabe" mache und alles, was ich von den Mietern einfordere an die Stadt weiterzahle.
    2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück -> Absetung, Sonderabschreibungen -> Absetzung für Abnutzung für Gebäude
      Hier muss ich ja die AfA eingeben. Dafür zunächst die Frage, ob ich einen Onlien Rechner, wie diesen hier: https://www.lexoffice.de/service/afa...YaArGmEALw_wcB
      verwenden kann. Wenn nicht wie sonst?
      Wenn ja: Das Gebäude ist von 2003, ist es dann Linear oder Degressiv, was ist der Prozentsatz und was muss/sollte ich in die Erläuterung schreiben, da ich für 2018 keine Steuererklärung abgeben musste.
    3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück -> Schuldzinsen Geldbeschaffungskosten
      Kann ich hier unter Zeile 37 also Schuldzinsen Kredite angeben, die zur Zahlung des Hauses aufgenommen wurden? Wenn ja gibt man dort dann den Betrag an, den man an die Bank überweißt oder nur den Zinsanteil?
    4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
      Wo gebe ich Beispielsweise Angaben über Kosten von Handwerkern o.Ä.?
      Ist das unter: „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück -> 2019 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen“ ?
    5. Anteile an Einkünften
      Muss ich hier noch etwas angeben, bzw. wofür ist diese Seite. Habe ich nicht schon vorher angegeben, wie die Anteile auf die Mietglieder der Gemeinschaft aufzuteilen sind?
    Ich hoffe die Fragen sind klar gestellt und beantwortbar,
    mit freundlichen Grüßen,

    Raoul

    #2
    1. Stimmt es, dass ich bei Zeile 13 den Betrag für die Grundsteuer, das Regenwassergeld, die Müllabfuhr angeben muss, die auf die Mieter übertragen wurden

    So hätte ich das jetzt nicht ausgedrückt. Du gibst dort im Prinzip die Nebenkosten an, die Euch vom Mieter bezahlt worden sind.

    Aus der Elster-Hilfe:

    Die neben der Miete erhobenen Umlagen sind stets in den Zeilen 13 und 14 einzutragen.
    Die Werbungskosten gehören auf die Seiten 4 bis 8.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.05.2020, 17:21.

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      #3
      Wenn ja, wo muss ich dann angeben, was ich dann letztendlich an die Stadt gezahlt habe,
      Das musst du alles einzeln auf Seite 8 der Anlage V unter Weitere Werbungskosten (Grundsteuer, Straßenreinigung usw.) eintragen.

      Das ist beim ersten Mal etwas lästig, weil man nach jeder Eingabe auf der nächsten Seite landet und wieder zurück blättern muss.

      Zu deiner Frage 5: Das ist bei der Feststellungserklärung nicht für euren Fall gedacht. Ihr teilt euren Überschuss über die Anlage FE 1 auf.

      In deiner eigenen Einkommensteuererklärung musst du allerdings deinen Anteil an den Einkünften in der Anlage V in Zeile 25 angeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Viele Dank schonmal! Meint ihr, ihr könntet mir bei den anderen Fragen auch helfen, oder eher nicht?

        Freundliche Grüße,
        Raoul

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          #5
          Zu 3.) Wenn nach Schuldzinsen gefragt wird, dürfte sich die Frage nicht stellen.
          Zu 5.) Die Anlage V für die Feststellungserklärung unterscheidet sich nicht von der für die Einkommensteuererklärung. In der Anlage V der Festellungserklärung ist hier nichts einzugeben, in der Anlage V zu Deiner Einkommensteuererklärung gibst Du ausschließlich die Zeile 25 ein mit dem auf Dich entfallenden Anteil. Dein Bruder machst das in der Anlage V seiner Einkommensteuererklärung genauso.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Was die AfA für das Gebäude angeht: Wenn des geerbte Haus schon vor dem Erbfall vermietet war, müsst ihr die AfA des Rechtsvorgängers

            fortführen. Wenn nicht, dann muss die AfA erst ermittelt werden. Das ist aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung. Mit dem

            Online-Rechner wird das nicht gehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Zu 3.) Wenn nach Schuldzinsen gefragt wird, dürfte sich die Frage nicht stellen.
              Vielleicht bin ich ein bisschen blöd, aber die Frage stellt sich für mich trotzdem. Ich weiß auch nicht was mit Schuldzinsen genau gemeint ist. Es geht um ein Darlehen, was zum Kauf des Hauses beim eigentlichen Kauf aufgenommen wurde noch immer abbezahlt wird. Da hab ich mich gefragt, ob das auch irgendwo anzugeben ist.


              Zitat von Charlie24
              Was die AfA für das Gebäude angeht: Wenn des geerbte Haus schon vor dem Erbfall vermietet war, müsst ihr die AfA des Rechtsvorgängers

              fortführen. Wenn nicht, dann muss die AfA erst ermittelt werden. Das ist aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung. Mit dem

              Online-Rechner wird das nicht gehen.
              Das Haus war vor dem Erbfall noch nicht vermietet. Die Beamtin beim Finanzamt hat mir gesagt ich solle im Internet mal gucken wie das zu berechnen sei und das dann grob machen. Bin ich damit also nicht gut bedient? Wenn nicht an wen/was sollte ich mich da wenden?

              Freundliche Grüße
              Raoul

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                #8
                Schuldzinsen sind, wie der Name schon sagt, nur die Zinsen für das Darlehen, nicht die Tilgung

                Falls das Haus von dem Erblasser selbst erbaut wurde, müsst ihr die Baukosten zusammenstellen. Die sind dann die Bemessungsgrundlage -BMG-

                für die AfA. Die AfA beginnt mit der Fertigstellung und läuft ab dem Monat der Fertigstellung 50 Jahre bzw. 600 Monate. Das ist relativ einfach.

                Wenn das Grundstück mitsamt dem Haus gekauft wurde, ist es schwieriger. Abschreiben kann man nur das Gebäude, nicht den Grund und Boden.

                Da müsst ihr zunächst im Kaufvertrag nachschauen, ob dort der Bodenpreis extra ausgewiesen ist. Wenn nicht, dann könnt ihr versuchen, den

                Gesamtkaufpreis mit dieser Arbeitshilfe aufzuteilen: https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Schuldzinsen sind, wie der Name schon sagt, nur die Zinsen für das Darlehen, nicht die Tilgung
                  Also kann ich dort (Zeile 37) die Schuldzinsen, die in dem Zeitraum für das Darlehen für das Haus gezahlt wurden, angeben?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Falls das Haus von dem Erblasser selbst erbaut wurde, müsst ihr die Baukosten zusammenstellen. Die sind dann die Bemessungsgrundlage -BMG-

                  für die AfA. Die AfA beginnt mit der Fertigstellung und läuft ab dem Monat der Fertigstellung 50 Jahre bzw. 600 Monate. Das ist relativ einfach.

                  Wenn das Grundstück mitsamt dem Haus gekauft wurde, ist es schwieriger. Abschreiben kann man nur das Gebäude, nicht den Grund und Boden.

                  Da müsst ihr zunächst im Kaufvertrag nachschauen, ob dort der Bodenpreis extra ausgewiesen ist. Wenn nicht, dann könnt ihr versuchen, den

                  Gesamtkaufpreis mit dieser Arbeitshilfe aufzuteilen: https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html

                  Das Haus wurde fertig gekauft und das Grundstück ist gepachtet. Ich hab auch den Kaufvertrag mit allen Angaben.

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                    #10
                    Zitat von RaoulL Beitrag anzeigen

                    Also kann ich dort (Zeile 37) die Schuldzinsen, die in dem Zeitraum für das Darlehen für das Haus gezahlt wurden, angeben?
                    Geltend machen könnt ihr nur die Schuldzinsen ab Vermietung bzw. frühestens ab dem Erbfall, eben das, was ihr dem Jahr jeweils bezahlt habt.


                    Das Haus wurde fertig gekauft und das Grundstück ist gepachtet. Ich hab auch den Kaufvertrag mit allen Angaben.
                    Dann habt ihr ja eine BMG für die AfA, da steckt ja im Kaufpreis kein Bodenanteil drin. Die Erwerbsnebenkosten (Notar) gehören ebenfalls zur BMG.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Geltend machen könnt ihr nur die Schuldzinsen ab Vermietung bzw. frühestens ab dem Erbfall, eben das, was ihr dem Jahr jeweils bezahlt habt.
                      Okay, danke

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Dann habt ihr ja eine BMG für die AfA, da steckt ja im Kaufpreis kein Bodenanteil drin. Die Erwerbsnebenkosten (Notar) gehören ebenfalls zur BMG.
                      Okay, ich kann damit jetzt nicht anfangen, da ich nicht weiß was BMG ist. Ist es also möglich für mich die AfA zu berechnen oder nicht?

                      Zitat von Charlie24
                      Das musst du alles einzeln auf Seite 8 der Anlage V unter Weitere Werbungskosten (Grundsteuer, Straßenreinigung usw.) eintragen.
                      Andere Frage hierzu: Das ist ja was du meintest denke ich:
                      Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -> Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück -> Weitere Werbungskosten, Summe -> Grundsteuer, Straßenreinigung und so weiter.
                      Nun würde ich die ganzen Werbungskosten einzeln aufführen, immer den Gesamtbetrag angeben, nur was soll das mit der Zuordnung? Ist das wichtig, falls die Kosten nicht vollkommen den Vermietungseinkünften zugeordnet werden können?
                      Und was soll ich dann bei Abzugsfähige Werbungskosten hinschreiben. Einfach den Gesamtbetrag, weil die Werbungskosten ja vollkommen den Vermietungseinkünften zuzuordnen sind?

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Zu deiner Frage 5: Das ist bei der Feststellungserklärung nicht für euren Fall gedacht. Ihr teilt euren Überschuss über die Anlage FE 1 auf.

                        In deiner eigenen Einkommensteuererklärung musst du allerdings deinen Anteil an den Einkünften in der Anlage V in Zeile 25 angeben.
                        Hier zu noch:
                        Soll dann unter Summe der Besteuerungsgrundlagen -> Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                        bei "nach Schlüssel zu Verteilen" nochmal der Betrag hingeschrieben werden, der nach Verrechnung von Werbungskosten, Mieteinnahmen und Umlagen bei Feststellungserklärung mit dem Haus, bzw. der Vermietung, "erwirtschaftet" wurde?

                        Und In der Anlage FE1 steht unter Feststellungsbeteiligte doch aber bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur was zu "abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen" "Einkünfte aus Ergänzungsbilanzen / Ergänzungsvermögen" "Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben oder aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten", davon ist doch aber nichts relevant für mich und meinen Bruder.

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                          #13
                          BMG ist die Bemessungsgrundlage für die AfA, das steht doch bereits im Beitrag #8. Sicher kannst du die AfA selbst berechnen.

                          Wenn das Haus komplett vermietet ist, darf nur das Feld Abzugsfähige Werbungskosten ausgefüllt werden. Ein Eintrag bei Gesamtbetrag

                          darf nur erfolgen, wenn das Haus teilweise selbst genutzt wird. Das wird doch auch über dem entsprechenden Feld erläutert.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            BMG ist die Bemessungsgrundlage für die AfA, das steht doch bereits im Beitrag #8. Sicher kannst du die AfA selbst berechnen.
                            Okay. Nur jetzt meine Frage, wie?
                            Also immernoch nicht mit dem Web-Tool? Und wenn nicht wie sonst? Gibt es da irgendwelche Erklärungen? Ich scheine ja nur den Kaufpreis zu brauchen, also sollte es relativ leicht sein.


                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Wenn das Haus komplett vermietet ist, darf nur das Feld Abzugsfähige Werbungskosten ausgefüllt werden. Ein Eintrag bei Gesamtbetrag

                            darf nur erfolgen, wenn das Haus teilweise selbst genutzt wird. Das wird doch auch über dem entsprechenden Feld erläutert.
                            Okay, danke

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                              #15
                              Den Überschuss aus Zeile 23 bzw. 24 der Anlage V musst du manuell in die Anlage FE 1 unter 4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                              in das Feld nach Schlüssel zu verteilen (Zeile 4) eintragen. Bei 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen musst du nur die Nummern der Beteiligten

                              aus der Anlage FB angeben, also 1 und 2, alles andere ist für euch nicht relevant.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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