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Feststellungserklärung Anlage V

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    #16
    Also immer noch nicht mit dem Web-Tool?
    Geht in deinem Fall ausnahmsweise. Es geht aber auch mit dem Taschenrechner oder noch besser mit Excel, da kannst du nämlich

    gleich eine AfA-Tabelle über die gesamten 50 Jahre erzeugen. Kaufpreis + Erwerbskosten = BMG : 600 = monatliche AfA x 12 = jährliche AfA.

    Im ersten Jahr kannst du höchstens die Monate ab dem Erbfall bzw ab Vermietung als AfA ansetzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Geht in deinem Fall ausnahmsweise. Es geht aber auch mit dem Taschenrechner oder noch besser mit Excel, da kannst du nämlich

      gleich eine AfA-Tabelle über die gesamten 50 Jahre erzeugen. Kaufpreis + Erwerbskosten = BMG : 600 = monatliche AfA x 12 = jährliche AfA.

      Im ersten Jahr kannst du höchstens die Monate ab dem Erbfall bzw ab Vermietung als AfA ansetzen.
      Okay. Vielen Dank. Also ist der Zeitraum 50 Jahre und nicht 33?
      Das Haus war vor Vermietung in Eigennutzung wird dann trotzdem ab Vermietungsbeginn oder ab Kauf des Hauses gerechnet?
      Und noch zuletzt. ist es dann also eine lineare Abschreibung oder eine degressive? Das Haus ist aus den 80igern und 2003 gekauft worden.

      Freundliche Grüße,
      Raoul

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        #18
        Das Haus war vor Vermietung in Eigennutzung wird dann trotzdem ab Vermietungsbeginn oder ab Kauf des Hauses gerechnet?
        Die 50 Jahre werden ab dem Kauf des Hauses durch den Rechtsvorgänger gerechnet, das Baujahr spielt nur insoweit eine Rolle, als die lineare AfA

        2,0% jährlich beträgt. Wenn beim Kauf im Jahr 2003 Kosten für größere Renovierungen angefallen wären, dürfte man diese den Anschaffungskosten

        wahrscheinlich hinzurechnen, aber dazu musst du dich selbst schlau machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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