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Steuerberechnung Funktioniert nicht richtig

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    Steuerberechnung Funktioniert nicht richtig

    Wenn ich mein Elster-Formular beende und auf "Steuerberechnung" auf dem Schritt "Prüfungsmodus - Ihre Eingaben wurden geprüft" drücke, ändert sich meine Berechnung nicht. Wenn ich meinem Elster-Formular etwas hinzufüge, z.B.: Rechtsschutz, oder einen neuen Eintrag bei "Anlagen Unterhalt" (Geld an meine Eltern ins Ausland schicken) - die Summe bei "Unterhaltsaufwendungen" bleibt immer gleich. Stimmt etwas mit dieser Berechnung nicht oder warum berücksichtigt elster neue Datensätze nicht?

    Ich habe diesen Hinweis auf "Anlagen Unterhalt", da meine Eltern im Ausland (außerhalb der EU) leben, kann ich keine "Identifikationsnummer" angeben. Könnte das das Problem sein?

    Auf der Anlage Unterhalt wurden Angaben zur 1. unterstützten Person getätigt, es wurde aber keine Identifikationsnummer der Person angegeben. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer der unterhaltenen Person in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden, wenn die unterhaltene Person der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bitte prüfen Sie, ob die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu ergänzen ist.

    #2
    Wenn ich mein Elster-Formular beende und auf "Steuerberechnung" auf dem Schritt "Prüfungsmodus - Ihre Eingaben wurden geprüft" drücke, ändert sich meine Berechnung nicht. Wenn ich meinem Elster-Formular etwas hinzufüge, z.B.: Rechtsschutz, oder einen neuen Eintrag bei "Anlagen Unterhalt" (Geld an meine Eltern ins Ausland schicken) - die Summe bei "Unterhaltsaufwendungen" bleibt immer gleich. Stimmt etwas mit dieser Berechnung nicht oder warum berücksichtigt elster neue Datensätze nicht?

    Ich habe diesen Hinweis auf "Anlagen Unterhalt", da meine Eltern im Ausland (außerhalb der EU) leben, kann ich keine "Identifikationsnummer" angeben. Könnte das das Problem sein?

    Auf der Anlage Unterhalt wurden Angaben zur 1. unterstützten Person getätigt, es wurde aber keine Identifikationsnummer der Person angegeben. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer der unterhaltenen Person in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden, wenn die unterhaltene Person der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bitte prüfen Sie, ob die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu ergänzen ist.

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      #3
      Also was jetzt ? Elsterformular oder Mein Elster ? Du sprichst von Elsterformular, wofür es ein eigenes Unterforum gibt, postest aber im Unterforum Mein Elster.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Wenn man ElsterFormular beendet hat dann kann man natürlich die Steuerberechnung nicht durchführen. Das wäre ja wie wenn Du den Fernseher ausmachst, um Dir die Tagesschau anzugucken.

        Welche Version verwendest Du denn?

        Wo hast Du die Rechtschutzversicherung eingetragen?

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wenn man ElsterFormular beendet hat dann kann man natürlich die Steuerberechnung nicht durchführen. Das wäre ja wie wenn Du den Fernseher ausmachst, um Dir die Tagesschau anzugucken.

          Welche Version verwendest Du denn?

          Wo hast Du die Rechtschutzversicherung eingetragen?
          Bitte sehen Sie sich den Screenshot im Anhang an.

          Entschuldigung, aber ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen.

          Ich beende den Schritt "Eingeben" und gehe zu "Prufen".
          Wenn ich auf "Steuerberechnung" drücke, erhalte ich ein pdf mit Zahlen. Ich erwarte, dass sich die Zahlen ändern sollten - wenn ich im Elster Formular etwas ändere. Aber, ich habe es ein paar Mal versucht und die Zahlen ändern sich nicht, zum Beispiel bei "Unterhaltsaufwendungen". Ich habe es versucht -
          - Ich füge mehr Geld hinzu (vorher waren es 3000, dann ändere ich es auf 6000)
          - Ich füge einen weiteren Elternteil (meiner Frau) mit den gleichen 3000

          In beiden Zeiten bleibt die Zahl für "Unterhaltsaufwendungen" gleich.

          Wenn ich zum Beispiel "Steuerberater" Ausgaben zu Hauptvordruck -> 12 - Andere außergewöhnliche Belastungen hinzufüge. - Ich sehe keine Veränderungen in meiner Steuerbilanz.

          In "13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" habe ich die Rechtsschutzversicherung hinzugefügt.

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            #6
            Zitat von nickdani Beitrag anzeigen
            Entschuldigung, aber ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen.
            Anscheinend hast du nicht verstanden, dass Picard mit seinem Hinweis, dass du dir klar werden solltest, ob du nun mit Mein Elster oder ElsterFormular arbeitest, keinesfalls meinte, dass du das Ganze nochmal unter ElsterFormular posten solltest, Kleiner Tipp: Dein Screenshot stammt aus Mein Elster, Nicht jedes Formular, wo man Steuern einträgt, ist ein ElsterFormular, das setzt immer noch voraus, dass man vorher die Windowsanwendung ElsterFormular heruntergeladen und installiert hat,

            Ein paar Dinge verstehe ich aber auch nicht ganz:

            Warum meinst du, dass Steuerberaterkosten außergewöhnliche Belastungen sind?
            Warum erbringt deine Rechtisschutzversicherung bei dir Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?

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              #7
              Zitat von nickdani Beitrag anzeigen
              Bitte sehen Sie sich den Screenshot im Anhang an
              Das ist nicht ElsterFormular, sondern Mein Elster.

              Zitat von nickdani Beitrag anzeigen
              Wenn ich zum Beispiel "Steuerberater" Ausgaben zu Hauptvordruck -> 12 - Andere außergewöhnliche Belastungen hinzufüge
              Ein Steuerberater ist doch keine Außergewöhnliche Belastung! In Zeile 12 des Hauptvordrucks muss Deine Hausnummer stehen! Für welches Jahr machst Du denn die Steuererklärung? Außergewöhnliche Belastungen wirken sich oft nicht aus.

              Zitat von nickdani Beitrag anzeigen
              In "13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" habe ich die Rechtsschutzversicherung hinzugefügt
              Was ist daran haushaltsnah? Hat der Versicherungsvertreter sein Büro in Deiner Wohnung?

              Wie hoch ist denn die festgesetzte Steuer laut Steuerberchnung?

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                #8
                Hab die Beiträge im Unterforum zu Mein Elster zusammengeführt.

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                  #9
                  Hab die Beiträge im Unterforum zu Mein Elster zusammengeführt.
                  Das war wohl der Grund, warum ich vorhin meine Antwort nicht absetzen konnte.

                  Abgesehen davon, dass eine Rechtsschutzversicherung keine haushaltsnahe Dienstleistung ist und in der Steuererklärung nichts verloren hat

                  und außergewöhnliche Belastungen erst erscheinen, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird und Steuerberatungskosten

                  sowieso nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen rechnen, kann es schon Gründe geben, warum sich beim Unterhalt nichts ändert.

                  Das könnte z. B. mit der Ländergruppe zu tun haben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Hab die Beiträge im Unterforum zu Mein Elster zusammengeführt.
                    Da fehlte noch ein Beitrag, jetzt ist alles zusammen.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Da fehlte noch ein Beitrag, jetzt ist alles zusammen.
                      Danke War das der von Charlie24?

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                        #12
                        Nein, es war der eine Startbeitrag des Threaderstellers, der jetzt als #1 fungiert. Die jetzige Sortierreihenfolge in dem Thread (#1 ist nun neuer als #2) verstehen aber nur die Elstergötter ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Das war wohl der Grund, warum ich vorhin meine Antwort nicht absetzen konnte.

                          Abgesehen davon, dass eine Rechtsschutzversicherung keine haushaltsnahe Dienstleistung ist und in der Steuererklärung nichts verloren hat

                          und außergewöhnliche Belastungen erst erscheinen, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird und Steuerberatungskosten

                          sowieso nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen rechnen, kann es schon Gründe geben, warum sich beim Unterhalt nichts ändert.

                          Das könnte z. B. mit der Ländergruppe zu tun haben.
                          Vielen Dank für die Antwort.
                          Wahrscheinlich haben Sie mit der "Ländergruppe" Recht.
                          Ich habe versucht, das Land zu wechseln, nur um es zu testen, und die "Unterhaltsaufwendungen" sind für ein anderes Land anders.

                          Mir ist aufgefallen, dass es ein Limit gibt, das Sie für "Anlagen Unterhalt" (Geld, das Sie Ihren Eltern schicken) eingeben können, denn es ändert nichts an den "Unterhaltsaufwendungen", wenn ich die "Unterhaltszahlungen" erhöhe. Ein Beispiel:
                          "Unterhaltszahlungen" - 3000 und dann bekomme ich -50 Euro in "Unterhaltsaufwendungen".

                          "Unterhaltszahlungen" - 6000, aber ich bekomme immer noch die gleichen -50 Euro in "Unterhaltsaufwendungen".

                          Vielen Dank an alle anderen für die Antworten!

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