Hallo zusammen,
ich bin momentan dabei, meine ersten Steuererklärung(en) abzugeben und ich habe eine Frage zu meinen Studienkosten (Masterstudium). Diese will ich retroperspektiv für die Jahre 2016 bis 2019 als Werbungskosten angeben.
Für die Jahre 2016 bis 2018 muss ich nun keine anderen Einnahmen angeben bzw. habe keine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Mein Vorgehen beim Elster-Webformular wäre also wie folgt:
1. Auf der Startseite des Formulars "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen sowie "Belege werden nicht nachgereicht".
2. Einige Allgemeine Angaben zur Person (Allgemeine Angaben - 1 Steuerpflichtige Person [...]) sowie dzur Bankverbindung (4- Bankverbindung) angeben.
3. In der Anlage N unter Werbungskosten bei Nr. 13 Fortbildungskosten die entsprechenden Auslagen angeben.
Ist das soweit korrekt?
Dann habe ich noch eine Nachfrage zur Verarbeitung: Wie gesagt ist 2019 mein erstes Jahr, in dem ich genügend Geld für eine Steuererklärung verdient habe. Nun bin ich allerdings schon aufgrund anderer Auslagen (u.a. kann ich für rund 60 (?) Kilometer Fahrkostenpauschale geltend machen) auch ohne meine Studienkosten von 2016 bis 2018 längst aus dem Bereich raus, in dem ich tatsächlichen Steuern zahlen müsste.
Werden meine Studienkosten denn dann überhaupt irgendwo angerechnet? Werden sie, wenn ich dentsprechenden Formulare abgegeben habe, auch auf das Jahr 2020 verschoben? Wie genau funktioniert diese Reglegung, dass die Kosten erst dann geltend gemacht werden, wenn auch entsprechende Einnahmen vorliegen?
ich bin momentan dabei, meine ersten Steuererklärung(en) abzugeben und ich habe eine Frage zu meinen Studienkosten (Masterstudium). Diese will ich retroperspektiv für die Jahre 2016 bis 2019 als Werbungskosten angeben.
Für die Jahre 2016 bis 2018 muss ich nun keine anderen Einnahmen angeben bzw. habe keine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Mein Vorgehen beim Elster-Webformular wäre also wie folgt:
1. Auf der Startseite des Formulars "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen sowie "Belege werden nicht nachgereicht".
2. Einige Allgemeine Angaben zur Person (Allgemeine Angaben - 1 Steuerpflichtige Person [...]) sowie dzur Bankverbindung (4- Bankverbindung) angeben.
3. In der Anlage N unter Werbungskosten bei Nr. 13 Fortbildungskosten die entsprechenden Auslagen angeben.
Ist das soweit korrekt?
Dann habe ich noch eine Nachfrage zur Verarbeitung: Wie gesagt ist 2019 mein erstes Jahr, in dem ich genügend Geld für eine Steuererklärung verdient habe. Nun bin ich allerdings schon aufgrund anderer Auslagen (u.a. kann ich für rund 60 (?) Kilometer Fahrkostenpauschale geltend machen) auch ohne meine Studienkosten von 2016 bis 2018 längst aus dem Bereich raus, in dem ich tatsächlichen Steuern zahlen müsste.
Werden meine Studienkosten denn dann überhaupt irgendwo angerechnet? Werden sie, wenn ich dentsprechenden Formulare abgegeben habe, auch auf das Jahr 2020 verschoben? Wie genau funktioniert diese Reglegung, dass die Kosten erst dann geltend gemacht werden, wenn auch entsprechende Einnahmen vorliegen?
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