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Kurse und Workshops in Schulen und im Ausland ( Norwegen) Umsatzsteuererklärung

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    Kurse und Workshops in Schulen und im Ausland ( Norwegen) Umsatzsteuererklärung

    Hallo in die Runde,
    ich bin freischaffende Künstlerin und gebe unter anderem Kurse und Workshops. Jetzt steh ich vor dem Problem, dass ich VHS Kurse gegeben habe , Kurse in der Übermittagsbetreuung von Schulen und Workshops in Norwegen. In der EÜR bin ich gut zurechtgekommen, aber bei der Umsatzsteuererklärung weiss ich absolut nicht wo ich das eintragen muss. Sowohl VHS Kurse als auch diese Trogata Schulkurse sind ohne Mwst. Und dem Veranstalter in Norwegen habe ich eine Rechnung ohne MwSt. geschrieben.
    Kann es sein, dass ich diese drei gar nicht in der Umsatzsteuererklärung angeben muss? Weil sie ja schon in der EÜR gelistet sind?

    #2
    Natürlich müssen deine getätigten Umsätze sowohl in der EÜR als auch in der Umsatzsteuererklärung auftauchen. Die Frage ist nur, steuerpflichtig oder steuerfrei.

    Wobei hier natürlich zunächst zu klären wäre, warum du keine USt ausgewiesen hast:
    - bist du Kleinunternehmerin und rechnest somit grundsätzlich keine USt ab?
    - wurde keine Ust ausgewiesen, da du der Meinung warst diese Umsätze wären steuerfrei?

    Alles in allem aber ein Fall für einen Steuerberater und nicht unbedingt fürs Forum.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Hallo, nein nicht Kleinunternehmerin, die VHS und Trogata sind Bildungseinrichtungen. Und Norwegen ist nicht EU Land. Meine anderen Workshops in Deutschland sind alle mit 19% MwSt.

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        #4
        Ja, die VHS / Trogata sind Bildungseinrichtungen und somit von der Umsatzsteuer befreit. Dies betrifft m. w. aber nicht dich, wenn du Rechnungen an die VHS stellst.
        Das solltest du besser mal mit dem Steuerberater deines Vertrauens klären.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Ich denke gar nicht dass das steuerfrei wäre, sondern eher vielleicht nicht steuerbar. Ja, das müsste zuerst geklärt werden.

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            #6
            au backe was ist nicht steuerbar? :-)

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              #7
              Nicht steuerbar bedeutet, dass etwas überhaupt nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, sei es, weil es gar kein Umsatz ist (z.B. ggf. echter Schadensersatz) oder nicht in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegt oder außerhalb Deines Unternehmens passiert. Erst wenn etwas überhalb der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, ist im nächsten Schritt zu entscheiden, ob es auch steuerpflichtig ist oder eine Steuerbefreiungsvorschrift greift. Knackig gesagt: Ohne Steuerbarkeit kann es keine Steuerfreiheit oder Steuerpflichtigkeit geben.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Um diesen Ausflug in das Umsatzsteuerrecht zu komplettieren: Wenn du in Norwegen Workshops veranstaltet hast, liegt der Ort der Leistung

                nicht im Inland.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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