Hallo in die Runde,
ich bin freischaffende Künstlerin und gebe unter anderem Kurse und Workshops. Jetzt steh ich vor dem Problem, dass ich VHS Kurse gegeben habe , Kurse in der Übermittagsbetreuung von Schulen und Workshops in Norwegen. In der EÜR bin ich gut zurechtgekommen, aber bei der Umsatzsteuererklärung weiss ich absolut nicht wo ich das eintragen muss. Sowohl VHS Kurse als auch diese Trogata Schulkurse sind ohne Mwst. Und dem Veranstalter in Norwegen habe ich eine Rechnung ohne MwSt. geschrieben.
Kann es sein, dass ich diese drei gar nicht in der Umsatzsteuererklärung angeben muss? Weil sie ja schon in der EÜR gelistet sind?
ich bin freischaffende Künstlerin und gebe unter anderem Kurse und Workshops. Jetzt steh ich vor dem Problem, dass ich VHS Kurse gegeben habe , Kurse in der Übermittagsbetreuung von Schulen und Workshops in Norwegen. In der EÜR bin ich gut zurechtgekommen, aber bei der Umsatzsteuererklärung weiss ich absolut nicht wo ich das eintragen muss. Sowohl VHS Kurse als auch diese Trogata Schulkurse sind ohne Mwst. Und dem Veranstalter in Norwegen habe ich eine Rechnung ohne MwSt. geschrieben.
Kann es sein, dass ich diese drei gar nicht in der Umsatzsteuererklärung angeben muss? Weil sie ja schon in der EÜR gelistet sind?
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