Anlage V, Absetzung für Abnutzung

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  • Steuergrübler
    Neuer Benutzer
    • 26.04.2015
    • 5

    #1

    Anlage V, Absetzung für Abnutzung

    Ich bekomme nach der Eintragung der Summen für Afa §7,4 und §7,5 die Meldung "Fehler innerhalb der Seite". Erstens verstehe ich nicht, weshalb eine Fehlermeldung kommt, obwohl ich auch nichts anderes mache als in den Vorjahren. Und zweitens habe ich keinen Weg gefunden, wie man - technisch - aus einer Seite mit Fehlermeldung wieder herauskommt.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Bei Fehler innerhalb der Seite gibt es mit Sicherheit weitere Hinweise, die anzeigen, wo der Fehler sein könnte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Steuergrübler
      Neuer Benutzer
      • 26.04.2015
      • 5

      #3
      Das ist der "Hilfetext": "Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Absetzung für Abnutzung für Gebäude abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt "
      Leider habe ich nur einen Dr. phil. und das reicht nicht, um dieses Fachchinesisch verstehen zu können. Vor allem nochmal: Es steht genau das drin, was ich in den Vorjahren auch hinein geschrieben habe. Genauer: die Summe, die sich prozentual errechnet, einmal in Euro und Cent (Gesamtbetrag) und ein zweites Mal nur in Euro.

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        der Abzugsfähige Betrag stimmt nicht mit der Prozentangabe überein

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Die Prozentangabe muss dem eigengenutzten Anteil, nicht dem vermieteten Anteil entsprechen! Das ist kein Fachchinesisch.

          Dass du das in den Vorjahren immer falsch angeben konntest, hat den einfachen Grund, dass die Angabe früher nicht geprüft wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • Steuergrübler
            Neuer Benutzer
            • 26.04.2015
            • 5

            #6
            Nach Rücksprache mit dem Finanzamt: Ich habe alles richtig eingegeben, auch in den Vorjahren, aber diesmal schluckt das Programm die Angaben nur, wenn man "ermittelt durch direkte Zuordnung" angibt. Warum auch immer.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              ... aber diesmal schluckt das Programm die Angaben nur, wenn man "ermittelt durch direkte Zuordnung" angibt. Warum auch immer.
              Das stimmt doch nicht! Es ist bei verhältnismäßiger Aufteilung seit jeher der Prozentanteil anzugeben, der auf die Eigennutzung entfällt.

              Die Fehlermeldung ist eindeutig und auch leicht verständlich:

              Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Absetzung für Abnutzung für Gebäude abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt.

              Wenn man den richtigen Prozentwert angibt, kommt es nicht zu einer Fehlermeldung!

              Hallo allerseits, unser Wohnhaus ist teilweise vermietet (vermieteter Anteil nach Wohnfläche 35 %). Ich hänge gerade bei der Online-Steuererklärung mit Elster an der prozentualen Aufteilug der Werbungskosten und bekomme diesen Fehlerhinweis: "Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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