Hallo zusammen,
ich habe im Januar 2018 ein Haus gekauft. bestehend aus 3Wohnungen.
Von April bis einschl. August habe ich hierfür von den Voreigentümern (haben das ganze Haus bewohnt) eine Nutzungsentschädigung bekommen.
Zum 01.09.2018 bin ich dann eingezogen.
Ab 01.10.2018 habe ich eine Wohnung vermietet, die anderen beiden bewohne ich selbst.
Nun kann ich ja die Schuldzinsen angeben.
Theoretisch müssten diese aber ja 2mal eingetragen werden, 1 mal für die Gesamtnutzung bis August, und einmal anteilig für die Vermietung der einen Wohnung, oder?
Lieben Dank!
ich habe im Januar 2018 ein Haus gekauft. bestehend aus 3Wohnungen.
Von April bis einschl. August habe ich hierfür von den Voreigentümern (haben das ganze Haus bewohnt) eine Nutzungsentschädigung bekommen.
Zum 01.09.2018 bin ich dann eingezogen.
Ab 01.10.2018 habe ich eine Wohnung vermietet, die anderen beiden bewohne ich selbst.
Nun kann ich ja die Schuldzinsen angeben.
Theoretisch müssten diese aber ja 2mal eingetragen werden, 1 mal für die Gesamtnutzung bis August, und einmal anteilig für die Vermietung der einen Wohnung, oder?
Lieben Dank!
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