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    Analge V Zeile 36

    Hallo zusammen,

    ich habe im Januar 2018 ein Haus gekauft. bestehend aus 3Wohnungen.

    Von April bis einschl. August habe ich hierfür von den Voreigentümern (haben das ganze Haus bewohnt) eine Nutzungsentschädigung bekommen.

    Zum 01.09.2018 bin ich dann eingezogen.

    Ab 01.10.2018 habe ich eine Wohnung vermietet, die anderen beiden bewohne ich selbst.

    Nun kann ich ja die Schuldzinsen angeben.
    Theoretisch müssten diese aber ja 2mal eingetragen werden, 1 mal für die Gesamtnutzung bis August, und einmal anteilig für die Vermietung der einen Wohnung, oder?

    Lieben Dank!

    #2
    AW: Analge V Zeile 36

    Das ist korrekt. Für den Zeitraum der Vermietung sind die Aufwendungen voll abzugsfähig. Ab dem Zeitpunkt der teilweisen Vermietung - Egennutzung sind die Aufwendungen nur anteilig abzugsfähig soweit sie auf die vermietete Wohnung entfallen. Um dies leichter und übersichtlicher darzustellen würde ich deshalb zwei getrennte Anlagen V einreichen - eine für die Vermietungszeit und eine für die Zeit danach.

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      #3
      AW: Analge V Zeile 36

      Ok.

      Klingt sinnvoll!

      Lieben Dank!

      - - - Aktualisiert - - -

      Allerdings kann ich die Anlage V nicht 2 anwählen...

      nur in Verbindung mit einem 2ten Hauptvordruck...

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        #4
        AW: Analge V Zeile 36

        Du musst auf die erste Seite der Anlage V gehen und über + Weitere Daten hinzufügen quasi eine zweite Anlage V erzeugen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Analge V Zeile 36

          Wenn Sie mit Mein ELSTER arbeiten finden Sie auf der ersten Seite der Anlage V oben links den blauen Button hinzufügen. Wenn Sie diesen betätigen können Sie weitere Objekte in der Anlage V aufnehmen. Ein neuer Hauptvordruck ist nicht notwendig - zumal es nur eine Einkommensteuererklärung geben darf, in der alles aufzuführen ist.

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            #6
            AW: Analge V Zeile 36

            Ah ok...gefunden!

            Lieben Dank!

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