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Welcher Betrag muss in der Zeile 8 in der Anlage FE 1 eingetragen werden?

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    Welcher Betrag muss in der Zeile 8 in der Anlage FE 1 eingetragen werden?

    Hallo zusammen!
    Ich habe die Anlage V ausgefüllt und unter "Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück" sowohl einen Betrag in Zeile 46 für Grundsteuer als auch in Zeile 47 einen Betrag für Verwaltungskosten. Außerdem unter "voll abziehbare Erhaltungsaufwendungen" ebenfalls 2 Rechnungen aufgelistet.
    Nun wollte ich in der Anlage FE1 bei Einkunftsart Vermietung und Verpachtung: in Zeile 8 = "...Saldo aus Sonderbetriebsausgaben und -werbungskosten" die 4 Beträge (s.o.) zusammen addiert dort eingeben. Aber nach Drücken des Prüfens-Button kommt eine Fehlermeldung. Auch bei Eingabe der beiden ersten Beträge kommt die Fehlermeldung und auch bei Eingabe von 0 €.

    Welcher Betrag soll denn nun dort eingetragen werden????

    Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!!! Herzlichen Dank!!!

    #2
    Was du in der Anlage V bereits erklärt hast, sind keine Sonderwerbungskosten. Die haben deshalb in der Anlage FE 1 nichts verloren!

    Sonderwerbungskosten könnten z. B. Verwaltungskosten sein, wenn das Objekt nur von einem Miteigentümer betreut wird und der

    seine Kosten nicht an die übrigen Beteiligten weiterverrechnet. Solche Kosten dürfen dann aber nicht in die Anlage V!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für die Antwort! :-)

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