Hallo zusammen,
ich hatte 2017 geheiratet aber eben die erste gemeinsame Einkommensteuererklärung (2017) über Elster als Zusammenveranlagung erstellt und versendet. Nach langer Internet-Recherche habe ich verstanden, dass man in diesen Fällen eine neue Steuernummer "für das Ehepaar" bekommt (ev. mit dem Bescheid(?)). Allerdings sollte ich gleich die Steuererklärungen 2018 und 2019 erstellen und frage mich jetzt, ob ich das machen kann, obwohl wir noch keine neue Steuernummer haben. Muss ich darauf warten oder könnte ich doch beide (2018, 2019) in ähnlicher Weise wie die für 2017 erstellen? (d.h.: über "Mein Elster" des Ehemannes--> Zusammenveranlagung, sodass eigentlich nur seine Steuernummer aber alle Daten von ihm und der Ehefrau an den entsprechenden Stellen und Anlagen berücksichtigt werden)
Andererseits haben wir seitdem unsere Steuerklasse nicht gewechselt (sind bei 1 geblieben). Ich verstehe, dass wenn wir gewechselt hätten, unsere monatliche Einkünfte etwas mehr gewesen wären aber auch, dass dies bei der Jahresabrechnung (jede Einkommensteuererklärung) sowieso ausgeglichen wird. Ist das richtig? Ich meine, die fehlende Änderung der Klasse hat keine wirklichen Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, habe ich das richtig verstanden?
Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir bei diesen Fragen helfen könntet!
Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
ich hatte 2017 geheiratet aber eben die erste gemeinsame Einkommensteuererklärung (2017) über Elster als Zusammenveranlagung erstellt und versendet. Nach langer Internet-Recherche habe ich verstanden, dass man in diesen Fällen eine neue Steuernummer "für das Ehepaar" bekommt (ev. mit dem Bescheid(?)). Allerdings sollte ich gleich die Steuererklärungen 2018 und 2019 erstellen und frage mich jetzt, ob ich das machen kann, obwohl wir noch keine neue Steuernummer haben. Muss ich darauf warten oder könnte ich doch beide (2018, 2019) in ähnlicher Weise wie die für 2017 erstellen? (d.h.: über "Mein Elster" des Ehemannes--> Zusammenveranlagung, sodass eigentlich nur seine Steuernummer aber alle Daten von ihm und der Ehefrau an den entsprechenden Stellen und Anlagen berücksichtigt werden)
Andererseits haben wir seitdem unsere Steuerklasse nicht gewechselt (sind bei 1 geblieben). Ich verstehe, dass wenn wir gewechselt hätten, unsere monatliche Einkünfte etwas mehr gewesen wären aber auch, dass dies bei der Jahresabrechnung (jede Einkommensteuererklärung) sowieso ausgeglichen wird. Ist das richtig? Ich meine, die fehlende Änderung der Klasse hat keine wirklichen Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, habe ich das richtig verstanden?
Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir bei diesen Fragen helfen könntet!
Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
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