Entnahmen und Einlagen

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  • Summerland
    Neuer Benutzer
    • 06.06.2020
    • 1

    #1

    Entnahmen und Einlagen

    Hallo Zusammen,

    ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung 2019 im Elster-Onlineportal zu machen; ich bin Kleinunternehmer und bleibe mit meinem Gewinn in einem steuerfreien Bereich. Für 2018 habe ich letztes Jahr erstmals eine Steuererklärung abgegeben und stoße jetzt auf ein Problem, das ich damals nicht hatte: Ich kann das Formular EÜR nicht absenden aufgrund der folgenden Fehlermeldung: "Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG)."

    Ich habe das Internet bemüht und versucht, nachzuvollziehen, was ich dort eintragen soll, muss aber gestehen, das mir das nicht gelungen ist. So heißt es u.a. in den entsprechenden Erklärtexten, dass dort Angaben gemacht werden sollen, wenn etwa Geld vom Geschäftskonto auf das Privatkonto fließt. Abgesehen davon, dass ich tatsächlich kein gesondertes Geschäftskonto habe (dafür generiert meine Selbstständigkeit einfach zu wenig), frage ich mich, selbst wenn dem so wäre und ich ich das machen würde, welche Relevanz hätte das?

    Vielleicht kann mir irgendjemand mit einfachen Worten erklären, wie diese beiden Punkte zu verstehen sind und was dort eingetragen werden muss.

    Vielen Dank im Voraus und Grüße!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Eigentlich steht das alles hier im Forum und zwar nicht nur einmal. Bedeutung hat das nur, wenn Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € erklärt werden:

    Moin, bislang wurde der Eigenverbrauch aus einer Photovoltaik-Anlage netto in Zeile 20 eingetragen. Die Zeile hieß in dem Formular für 2018 noch "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen". Seit dem Formular für 2019 heißt diese Zeile nun "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (private


    Hallo! Ich habe eine Frage! Vielleicht kann man jemand helfen. Ich bin selbständige Musiker und Kleinunternehmer, und ich verdiene meinen Geld mit freiberuflicher Arbeit. Aber in 2019 habe ich ein bisschen für einen Catering Firma gearbeitet. Ich habe für meine 2019 Einkommensteuernerklaerung dann Anlage S und Anlage N
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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