Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum eintragen der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG. (Ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)
Ich möchte dies in meiner Steuererklärung angeben, dies klappt allerdings nicht. Ich habe es bisher in der Anlage KAP unter Punkt 7 bei Kapitalerträgen ohne das Minuszeichen eingegeben. Unter Punkt 14 dann im Minus und in Punkt 18 wieder im Plus. Ich bekomme immer wieder diese Fehlermeldung hier angezeigt:
Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).
Wenn ich den Antrag auf Günstigerprüfung/Antrag auf Überprüfung des Steuerinbehalts angebe bekomme ich nach Prüfung die Aussage das nur Personen ab 61 Jahren solche Angaben machen können?!
Also irgendwie sehr misteriös das ganze!
Wer kennt sich denn mit dieser Eingabe aus und kann mir da vielleicht helfen?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe mal eine Frage zum eintragen der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG. (Ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)
Ich möchte dies in meiner Steuererklärung angeben, dies klappt allerdings nicht. Ich habe es bisher in der Anlage KAP unter Punkt 7 bei Kapitalerträgen ohne das Minuszeichen eingegeben. Unter Punkt 14 dann im Minus und in Punkt 18 wieder im Plus. Ich bekomme immer wieder diese Fehlermeldung hier angezeigt:
Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).
Wenn ich den Antrag auf Günstigerprüfung/Antrag auf Überprüfung des Steuerinbehalts angebe bekomme ich nach Prüfung die Aussage das nur Personen ab 61 Jahren solche Angaben machen können?!
Also irgendwie sehr misteriös das ganze!
Wer kennt sich denn mit dieser Eingabe aus und kann mir da vielleicht helfen?
Vielen Dank im Voraus!
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