Anlage N --> Werbungskosten --> Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte --> Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
In meiner Steuererklärung für das Jahr 2018 konnte ich Kosten für meine Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel in Höhe von 795 EUR eintragen. Diese Fahrkarte habe ich im Dezember 2018 bezahlt und gilt von 12/18 bis 11/19.
Im Jahr 2018 gab es eine Tarifreform und der Verkehrsverbund bzw. der Herausgeber der Jahreskarte hat es in 2019 nicht geschafft, den fälligen Betrag in Höhe von 738 EUR abzubuchen. Die Abbuchung erfolgte erst im Januar 2020. Somit habe ich im Antragsjahr 2019 keine Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehabt.
Welche Auswirkungen hat dies auf meine Steuererklärung für das Jahr 2019, abgesehen davon, dass ich in die entsprechende Zeile nichts eintrage? Und welche Auswirkungen hat dies auf meine künftige Steuererklärung für das Jahr 2020? Da schießen die Kosten für die Jahreskarte ja vielleicht in die Höhe, wenn der Zeitpunkt der Abbuchung wieder in den Dezember zurückfällt. Somit würden im Jahr 2020 ja Kosten für zwei Jahre bezahlt worden sein.
In meiner Steuererklärung für das Jahr 2018 konnte ich Kosten für meine Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel in Höhe von 795 EUR eintragen. Diese Fahrkarte habe ich im Dezember 2018 bezahlt und gilt von 12/18 bis 11/19.
Im Jahr 2018 gab es eine Tarifreform und der Verkehrsverbund bzw. der Herausgeber der Jahreskarte hat es in 2019 nicht geschafft, den fälligen Betrag in Höhe von 738 EUR abzubuchen. Die Abbuchung erfolgte erst im Januar 2020. Somit habe ich im Antragsjahr 2019 keine Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehabt.
Welche Auswirkungen hat dies auf meine Steuererklärung für das Jahr 2019, abgesehen davon, dass ich in die entsprechende Zeile nichts eintrage? Und welche Auswirkungen hat dies auf meine künftige Steuererklärung für das Jahr 2020? Da schießen die Kosten für die Jahreskarte ja vielleicht in die Höhe, wenn der Zeitpunkt der Abbuchung wieder in den Dezember zurückfällt. Somit würden im Jahr 2020 ja Kosten für zwei Jahre bezahlt worden sein.
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