Sehr geehrte Teilnehmer des Forums,
im Juli 2019 habe ich meinen ersten Vollzeitjob als Doktorandin begonnen und verzweifel etwas an meiner ersten Steuererklärung. Ich möchte nun rückwirkend meine Studiengebühren für das Masterstudium (& evlt. Bachelor, wenn es ginge) angeben.
Ich habe leider noch mehrere unbeantwortete Fragen und keiner meiner Familienmitglieder oder Freunde konnte mir weiter helfen und ich hoffe nun auf Unterstützung von erfahrenen Usern. Ich möchte mich im Voraus für banale Fragen entschuldigen und gleichzeitig für die jeweilige Mühe bedanken.
im Juli 2019 habe ich meinen ersten Vollzeitjob als Doktorandin begonnen und verzweifel etwas an meiner ersten Steuererklärung. Ich möchte nun rückwirkend meine Studiengebühren für das Masterstudium (& evlt. Bachelor, wenn es ginge) angeben.
Ich habe leider noch mehrere unbeantwortete Fragen und keiner meiner Familienmitglieder oder Freunde konnte mir weiter helfen und ich hoffe nun auf Unterstützung von erfahrenen Usern. Ich möchte mich im Voraus für banale Fragen entschuldigen und gleichzeitig für die jeweilige Mühe bedanken.
- Mein Masterstudium ging von SS 2016 – Mai 2019: Muss ich für jedes Jahr eine neue Steuerklärung aufsetzen und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auswählen?
- Wenn ja, sind die Studiengebühren dann unter Sonderausgaben Punkt 8. "Aufwendung für eigene Berufsausbildung" anzugeben? Oder eher als Werbekosten in Anlage N (und wenn ja wo)?
- Wäre es sinnvoll auch mein Bachelor Studium noch zu berücksichtigen oder eher nicht, da es meine Erstausbildung nach dem Abitur war?
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