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Bachelor & Masterstudium angeben - HILFE

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    Bachelor & Masterstudium angeben - HILFE

    Sehr geehrte Teilnehmer des Forums,
    im Juli 2019 habe ich meinen ersten Vollzeitjob als Doktorandin begonnen und verzweifel etwas an meiner ersten Steuererklärung. Ich möchte nun rückwirkend meine Studiengebühren für das Masterstudium (& evlt. Bachelor, wenn es ginge) angeben.
    Ich habe leider noch mehrere unbeantwortete Fragen und keiner meiner Familienmitglieder oder Freunde konnte mir weiter helfen und ich hoffe nun auf Unterstützung von erfahrenen Usern. Ich möchte mich im Voraus für banale Fragen entschuldigen und gleichzeitig für die jeweilige Mühe bedanken.
    1. Mein Masterstudium ging von SS 2016 – Mai 2019: Muss ich für jedes Jahr eine neue Steuerklärung aufsetzen und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auswählen?
    2. Wenn ja, sind die Studiengebühren dann unter Sonderausgaben Punkt 8. "Aufwendung für eigene Berufsausbildung" anzugeben? Oder eher als Werbekosten in Anlage N (und wenn ja wo)?
    3. Wäre es sinnvoll auch mein Bachelor Studium noch zu berücksichtigen oder eher nicht, da es meine Erstausbildung nach dem Abitur war?

    #2
    Bei der ersten Ausbildung handelt es sich um Sonderausgaben. Die können aber nicht zu einem Verlust führen. Bei der Zweitausbildung liegen Werbungskosten vor.

    Wie hoch sind denn die Studiengebühren, dass sie zu einem Verlust geführt haben? Oder hattest Du überhaupt keine Einnahmen?

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      #3
      Zu 1.: Du musst für jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen bzw. den Antrag auf Verlustfeststellung ankreuzen.

      Zu 2.: Studiengebühren und weitere Kosten des Masterstudiums sind Werbungskosten.

      Zu 3.: Bachelor rechnet zur Erstausbildung, daraus kann kein Verlust entstehen, siehe auch die Antwort von L. E. Fant
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Ich hatte in meinem Studium nur Minijobs die Pauschalversteuert wurden (unter 450€) und das auch immer nur für wenige Monate.
        Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich nur die Studienbeiträge für meinen Master als Werbungskosten absetzen. Unter welchem Unterpunkt wäre das dann richtig: Punkt 14: weitere Werbungskosten?
        Und wie verfahre ich für 2019, da in der ersten Hälfe studiert und in der zweiten gearbeitet wurde? Fertige ich dann für 2019 sowohl einen Antrag auf Verluststellung und eine Steuerklärung an?

        Kommentar


          #5
          Entscheidend ist, dass die Minijobs pauschal und nicht auf Lohnsteuerklasse versteuert wurden.

          Es gibt doch in der Anlage N sicher auch eine Zeile für Fortbildungskosten.

          Bei der Einkommensteuer ist das gesamte Jahr maßgebend, du gibst eine Einkommensteuererklärung für 2019 ab.

          Im Jahr 2019 hast du außerdem sicher keinen Verlust gemacht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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