Hallo zusammen,
mein Mann und ich sind beide Angestellte und zahlen somit in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Ich habe einen Riester-Vertrag und möchte den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen.
In diesem Fall muss ich doch in der Steuererklärung bei der "Ehefrau B" in der Anlage AV einen Haken bei unmittelbar begünstigt setzen (Zeile 5) und meine beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Vorjahr angeben (Zeile 6), richtig?
Wo ich im Moment etwas Verständnisprobleme habe ist, dass ich nicht genau weiß, was ich bei meinem Mann angeben muss.
Er ist zwar auch gesetzlich rentenversichert, hat aber keinen Riester-Vertrag.
Darf ich hier dann beim "Ehemann A" weder einen Haken bei unmittelbar noch bei mittelbar begünstigt setzen?
Auch die beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Vorjahr muss ich hier dann nicht angeben, oder?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Viele Grüße
made1988
mein Mann und ich sind beide Angestellte und zahlen somit in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Ich habe einen Riester-Vertrag und möchte den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen.
In diesem Fall muss ich doch in der Steuererklärung bei der "Ehefrau B" in der Anlage AV einen Haken bei unmittelbar begünstigt setzen (Zeile 5) und meine beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Vorjahr angeben (Zeile 6), richtig?
Wo ich im Moment etwas Verständnisprobleme habe ist, dass ich nicht genau weiß, was ich bei meinem Mann angeben muss.
Er ist zwar auch gesetzlich rentenversichert, hat aber keinen Riester-Vertrag.
Darf ich hier dann beim "Ehemann A" weder einen Haken bei unmittelbar noch bei mittelbar begünstigt setzen?
Auch die beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Vorjahr muss ich hier dann nicht angeben, oder?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Viele Grüße
made1988
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