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Frage zu steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen - Anlage AV (2019)

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    Frage zu steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen - Anlage AV (2019)

    Hallo zusammen,

    mein Mann und ich sind beide Angestellte und zahlen somit in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
    Ich habe einen Riester-Vertrag und möchte den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen.
    In diesem Fall muss ich doch in der Steuererklärung bei der "Ehefrau B" in der Anlage AV einen Haken bei unmittelbar begünstigt setzen (Zeile 5) und meine beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Vorjahr angeben (Zeile 6), richtig?

    Wo ich im Moment etwas Verständnisprobleme habe ist, dass ich nicht genau weiß, was ich bei meinem Mann angeben muss.
    Er ist zwar auch gesetzlich rentenversichert, hat aber keinen Riester-Vertrag.
    Darf ich hier dann beim "Ehemann A" weder einen Haken bei unmittelbar noch bei mittelbar begünstigt setzen?
    Auch die beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Vorjahr muss ich hier dann nicht angeben, oder?


    Vielen Dank für eure Unterstützung.


    Viele Grüße
    made1988



    #2
    "Richtig".
    Wenn Dein Mann keinen Vertrag hat, ist in seinem Bereich nirgends etwas einzutragen, da er ja für sich nicht wirklich sinnvoll einen Sonderausgabenabzugsantrag stellen kann.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Würde es sich wirklich um ElsterFormular handeln, wäre die Antwort einfach: Für den, der keinen Vertrag hat, wird keine Anlage AV hinzugefügt.

      Nun ist in diesem Forum ja mittlerweile jedes Formular, was irgendwas mit Elster oder Steuern zu tun hat, ein ElsterFormular, insofern bleibt es bei der Antwort von Picard: In Mein Elster werden für denjenigen, der keinen Vertrag hat, in der Anlage AV keinerlei Angaben gemacht.

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Würde es sich wirklich um ElsterFormular handeln, wäre die Antwort einfach: Für den, der keinen Vertrag hat, wird keine Anlage AV hinzugefügt.
        Nun ist in diesem Forum ja mittlerweile jedes Formular, was irgendwas mit Elster oder Steuern zu tun hat, ein ElsterFormular,...........
        Hallo.

        um die Verwirrung bei neuen Mitlesern nicht noch zu vergrößern, verschieb ich mal ins passende Unterforum.
        Tschüß

        P.S. bis 31.12.2020 müssen wir noch durchhalten.

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          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          P.S. bis 31.12.2020 müssen wir noch durchhalten.
          Leider noch länger, auch wenn ich Elsterformular-Fan bin, denn der VZ 2019 ist ja nur der letzte, wann auch immer Jemand auf die Idee kommt die Erklärung einzureichen. Das Thema wird uns also noch länger begleiten, auch wenn natürlich in zunehmendem Maße dann fast Alles automatisiert auf "Mein Elster" verschoben werden könnte.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Hallo,

            ich bin Elster-Fan

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Hallo,

              ich bin auch Elsterformular-Fan und werde es vermissen, aber die Verwechslungen und Verschiebungen hören irgendwann mal auf.

              Tschüß

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                #8
                ich bin auch Elsterformular-Fan und werde es vermissen, aber die Verwechslungen und Verschiebungen hören irgendwann mal auf.
                Das kann schon noch dauern!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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