Hallo, ich kämpfe gerade mal wieder damit, dass ich bei der Steuererklärung die Bescheinigungen beider Ehepartner abrufen und für die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen kann. Um das nutzen zu können, hatte ich extra ein neues Zertifikat beantragt und den entsprechenden Haken gesetzt.
Beim Ehemann ist das mit dem Belegabruf alles kein Problem und klappt auch. Für die Ehefrau ist unter "Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen" auch angegeben, dass eine Genehmigung vorliegt. Allerdings gibt es keinen Abrufcode. Möglicherweise kam der nie an?
Weiter gibt es im Posteingang folgende Nachricht:
"Ihr Antrag für eine Berechtigung als Bevollmächtigter konnte nicht angenommen werden.
Es existiert bereits ein Recht mit dem gleichen Gültigkeits- und Veranlagungszeitraum"
Was kann ich tun, dass ich auch für die Ehefrau die Bescheinigungen abrufen kann? Berechtigung löschen und komplett neu beantragen? Oder kann ich einfach einen neuen Abrufcode erhalten und wenn ja, wie mache ich das?
Gruß
Momoko
Beim Ehemann ist das mit dem Belegabruf alles kein Problem und klappt auch. Für die Ehefrau ist unter "Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen" auch angegeben, dass eine Genehmigung vorliegt. Allerdings gibt es keinen Abrufcode. Möglicherweise kam der nie an?
Weiter gibt es im Posteingang folgende Nachricht:
"Ihr Antrag für eine Berechtigung als Bevollmächtigter konnte nicht angenommen werden.
Es existiert bereits ein Recht mit dem gleichen Gültigkeits- und Veranlagungszeitraum"
Was kann ich tun, dass ich auch für die Ehefrau die Bescheinigungen abrufen kann? Berechtigung löschen und komplett neu beantragen? Oder kann ich einfach einen neuen Abrufcode erhalten und wenn ja, wie mache ich das?
Gruß
Momoko
Kommentar