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Belegabruf Ehegatte, Abrufcode nie erhalten

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    Belegabruf Ehegatte, Abrufcode nie erhalten

    Hallo, ich kämpfe gerade mal wieder damit, dass ich bei der Steuererklärung die Bescheinigungen beider Ehepartner abrufen und für die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen kann. Um das nutzen zu können, hatte ich extra ein neues Zertifikat beantragt und den entsprechenden Haken gesetzt.

    Beim Ehemann ist das mit dem Belegabruf alles kein Problem und klappt auch. Für die Ehefrau ist unter "Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen" auch angegeben, dass eine Genehmigung vorliegt. Allerdings gibt es keinen Abrufcode. Möglicherweise kam der nie an?

    Weiter gibt es im Posteingang folgende Nachricht:

    "Ihr Antrag für eine Berechtigung als Bevollmächtigter konnte nicht angenommen werden.

    Es existiert bereits ein Recht mit dem gleichen Gültigkeits- und Veranlagungszeitraum"


    Was kann ich tun, dass ich auch für die Ehefrau die Bescheinigungen abrufen kann? Berechtigung löschen und komplett neu beantragen? Oder kann ich einfach einen neuen Abrufcode erhalten und wenn ja, wie mache ich das?

    Gruß
    Momoko

    #2
    Es gibt nur einen Abrufcode für das Konto. Damit kannst du auch die Bescheinigungen des Ehegatten abrufen, vorausgesetzt,

    die Freischaltung ist erfolgt, was ja der Fall zu sein scheint. Löschen musst bzw. sollst du nichts!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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