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Anlage AV: Sonderausgabenabzug für Riestervertrag mit 12/62-Regel?

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    Anlage AV: Sonderausgabenabzug für Riestervertrag mit 12/62-Regel?

    Hallo zusammen,

    ich brüte über meiner ESt-Erklärung für 2019.
    In 2019 habe ich einen Fondssparplan abgeschlossen mit der 12/62-Regelung.
    Der Anbieter hat eine Bescheinigung über die in 2019 gezahlten Beträge übermittelt.
    Kann ich die denn als Sonderausgaben geltend machen? Ich hatte es so verstanden, dass
    die Nutzung der 12/62-Regel schon eine Besserstellung ist und somit die zusätzliche
    Geltendmachung als Sonderausgaben nicht zulässig ist.

    Danke & Gruß

    #2
    Die 12/62 Regelung (50% Steuerfrei) kenne ich eigentlich nur bei nicht steuerlich geförderten Verträgen welche nach § 20 Absatz 1 Nr. 6 EStG zu versteuern sind. Leistungen aus Riesterverträgen fallen aber unter § 22 Nr. 5 EStG und sind in voller Höhe steuerpflichtig, da man hierfür über die Laufzeit bereits eine Begünstigung erhalten hat.

    Die Daten zu deinem Riestervertrag gibst du in der Anlage AV an. Ob die geleisteten Beiträge dann im Rahmen des § 10a EStG überhaupt als Sonderausgaben berücksichtigt werden, zeigt dir die berechnung von ME bzw. der Einkommensteuerbescheid.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 19.06.2020, 06:34.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Hallo,
      danke für die schnelle Antwort - ich hatte einen Hinweis im Depotauszug übersehen. Dein 1. Hinweis war die Lösung!

      Gruß

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