Hallo, ich habe letztes Jahr (also für 2018) das erste mal die Steuererklärung über ELSTER abgegeben. Dieses Jahr (für 2019) ist ja neu, dass bestimmte Daten (Einnahmen etc) elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und daher nicht mehr eingegeben werden müssen.
1. Frage: Gilt das auch für ELSTER? Während auf den Formularen die Zeilen, für die "eDaten" vorliegen, mit "e" gekennzeichte sind, findet man in ELSTER keine solche Kennzeichnung und muss etwas mühsam die ensprechende Zeile / Position in den Originalformularen suchen.
2. Frage: Beim Nutzen der Funktion "Prüfen und Steuer berechnen" habe ich den Eindruck, dass die Zeilen, die leer sind, auch nicht zur Berechnung herangezogen werden. Um zu berechnen müsste ich die Daten dann doch wieder eingeben? Das ist doch recht umständlich - gibt es einen einfacheren Weg, damit umzugehen?
1. Frage: Gilt das auch für ELSTER? Während auf den Formularen die Zeilen, für die "eDaten" vorliegen, mit "e" gekennzeichte sind, findet man in ELSTER keine solche Kennzeichnung und muss etwas mühsam die ensprechende Zeile / Position in den Originalformularen suchen.
2. Frage: Beim Nutzen der Funktion "Prüfen und Steuer berechnen" habe ich den Eindruck, dass die Zeilen, die leer sind, auch nicht zur Berechnung herangezogen werden. Um zu berechnen müsste ich die Daten dann doch wieder eingeben? Das ist doch recht umständlich - gibt es einen einfacheren Weg, damit umzugehen?
Kommentar