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    Umgang mit eDaten

    Hallo, ich habe letztes Jahr (also für 2018) das erste mal die Steuererklärung über ELSTER abgegeben. Dieses Jahr (für 2019) ist ja neu, dass bestimmte Daten (Einnahmen etc) elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und daher nicht mehr eingegeben werden müssen.
    1. Frage: Gilt das auch für ELSTER? Während auf den Formularen die Zeilen, für die "eDaten" vorliegen, mit "e" gekennzeichte sind, findet man in ELSTER keine solche Kennzeichnung und muss etwas mühsam die ensprechende Zeile / Position in den Originalformularen suchen.
    2. Frage: Beim Nutzen der Funktion "Prüfen und Steuer berechnen" habe ich den Eindruck, dass die Zeilen, die leer sind, auch nicht zur Berechnung herangezogen werden. Um zu berechnen müsste ich die Daten dann doch wieder eingeben? Das ist doch recht umständlich - gibt es einen einfacheren Weg, damit umzugehen?

    #2
    Du solltest dich bei Mein ELSTER nicht an den für die Papiervordrucke geltenden Anleitungen orientieren. Gib alle abrufbaren Werte ein,

    sonst bekommst du keine brauchbare Steuerberechnung. Das ist der einfachste Weg und wenn du den Bescheinigungsabruf nutzt,

    geht das auch ganz schnell.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      "Du solltest dich bei Mein ELSTER nicht an den für die Papiervordrucke geltenden Anleitungen orientieren"
      Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Bis einschließlich 2017 habe ich die klassischen Formulare benutzt - und die Eingabefelder in ELSTER passen doch eins zu eins zu den Feldern auf den Formularen! Also müssten doch auch die Ableitungen stimmen.
      Mir ist z.B. nicht klar, ob ich beim endgültigen Versenden die Felder mit den "eDaten" ausfüllen muss oder nicht.

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        #4
        Anleitungen, nicht Ableitungen

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          #5
          Mir ist z.B. nicht klar, ob ich beim endgültigen Versenden die Felder mit den "eDaten" ausfüllen muss oder nicht.
          Es gibt in Mein ELSTER keine Felder, die als eDaten gekennzeichnet sind! Und ob du dir jetzt etwas irgendwie nicht vorstellen kannst,

          spielt letztlich keine Rolle. Die Anleitungen stimmen nun mal nur für die Papierformulare und machen für eine Anwendung, die eine

          Steuervorausberechnung erlaubt, teilweise keinen Sinn.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo,

            irgendwie etwas wirr der Beitrag (sorry).
            Womit arbeitest du nun, mit ElsterFormular oder mir MeinElster?

            Und eDaten kenne ich auch nicht, hast du mal ein Beispiel?

            Dieses Jahr (für 2019) ist ja neu, dass bestimmte Daten (Einnahmen etc) elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und daher nicht mehr eingegeben werden müssen.
            Wer sagt das? Hast du mal einen Link?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Und eDaten kenne ich auch nicht, hast du mal ein Beispiel?
              Die Papierformulare für 2019 wurden entsprechend gekennzeichnet, Beispiele sind hier zu finden: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

              https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ng_ab_2019.php

              Was auf Papier eine Vereinfachung ist, bringt bei Verwendung eines Steuerprogramms nichts

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo,

                Zitat von rei.ep Bis einschließlich 2017 habe ich die klassischen Formulare benutzt - und die Eingabefelder in ELSTER passen doch eins zu eins...
                Das kann gar nicht sein weil:
                Elster ist kein Programm sondern die Abkürzung für elektronische Steuererklärung.
                Also was meinst du genau

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Hallo,

                  OK, kannte ich nicht (und spielt wie gesagt für Elster keine Rolle bzw. passt es da gar nicht).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Ärgerlich ist allerdings, dass die Hilfetexte großteils aus der amtlichen Anleitung für die Papiervordrucke übernommen wurden. Wenn da z. B. steht:

                    Haben Sie über die Einkommensersatzleistungen eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) erhalten, weil die Leistungsbeträge nicht elektronisch
                    übermittelt werden konnten (zum Beispiel aus technischen Gründen), tragen Sie diese bitte in Zeile 38 ein.


                    kommt man auf den Gedanken, die elektronisch übermittelten Werte nicht einzutragen, so dass dann die Steuerberechnung nicht stimmt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Oh je so viele Antworten! Ich werde morgen versuchen, das "auseinander zu klamüsern". Tatsächlich habe ich erst einmal (letztes Jahr) mit ELSTER gearbeitet fühle mich daher eher als Anfänger. Ich denke ich werde mich schon noch verständlich machen können. Trotzdem Danke für die vielen Reaktionen!

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                        #12
                        Zitat von rei.ep Beitrag anzeigen
                        mit ELSTER gearbeitet
                        Mit was denn? ElsterFormular? Mein Elster? Kaufsoftware?

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                          #13
                          Womit arbeitest du nun, mit ElsterFormular oder mir MeinElster?

                          Ich arbeite mit MeinElster - ESt unbeschränkt (ESt 1A 2019)
                          Hier kann ich den "Mantelbogen" und anschließend alle gewünschten bzw. geforderten Anlagen ausfüllen.

                          Wer sagt das? Hast du mal einen Link?
                          https://www.finanzamt.bayern.de/Info...att_eDaten.pdf

                          Was auf Papier eine Vereinfachung ist, bringt bei Verwendung eines Steuerprogramms nichts
                          Ist "Mein Elster" nun als Steuerprogramm zu verstehen? Im Grund ist es natürlich eine Internet-Anwendung

                          kommt man auf den Gedanken, die elektronisch übermittelten Werte nicht einzutragen, so dass dann die Steuerberechnung nicht stimmt.
                          Ja eben! Warum sollte das Finanzamt die Werte nur dann benützen können, wenn ich Papierformulare einreiche? Ich hätte eher umgekehrt spekuliert: Wenn ich "elektronisch" arbeite (und es dem FA damit doch wohl erleichtere), können elektronisch vorliegende Werte eher leichter verarbeitet werden. Eine Information dazu habe ich nicht gesehen.

                          Aus all dem vermute ich nun, dass ich in ELSTER keine Vereinfachung durch die eDaten habe und alles wie früher ausfüllen muss.

                          Viele Grüße rei.ep
                          PS: Kein Kommentar zu Schafen und Ziegen, da steuerlich irrelevant

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                            #14
                            Hallo,

                            ich weiß gar nicht was du willst.

                            Entweder eine realistische Berechnung, dann musst du aber alle Daten eintragen oder via Bescheinigungsabruf eintragen lassen (ist es vielleicht das was du suchst? - steht aber schon direkt in Antwort #2).
                            Oder du möchtest weniger Arbeit, dann lass' die eDaten einfach weg (imho ist das zulässig, weil es ja nun auch bei schriftlichen Erklärungen ausdrücklich erlaubt ist - früher war das zumindest nicht ganz sauber).

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Hallo zusammen,

                              ich habe das mit den eDaten auf den Papierformularen auch gerade gelesen. Nur um sicherzugehen, bei Mein Elster rufe ich für meine Steuererklärung die an das Finanzamt übermittelten Daten/Bescheinigungen ab und lasse sie per vorausgefüllter Steuererklärung eintragen, überprüfe die Angaben nochmal und ändere nur bei Abweichung ab. Richtig?

                              Wenn ja, sollte das passen.

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