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Volljähr. Kind auf Ausbildungsplatzsuche+Sparer-Pauschbetrag+Erstattungsüberh. Kst -

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    Volljähr. Kind auf Ausbildungsplatzsuche+Sparer-Pauschbetrag+Erstattungsüberh. Kst -

    Schönen Guten Tag!!!

    uns ist der Steuerbescheid 2019 ins Haus geflattert und ich habe einige Fragen. Hoffentlich finde ich Antworten:

    a)
    Unser volljähriger Sohn ist im März 2019 von der Schule abgegangen und ist seitdem Ausbildungsplatzsuchend. Im Bescheid stand nun, dass das Kind im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nur zeitanteilig berücksichtigt werden konnten, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen KJ vorgelegen haben. Vermutlich war es mein Fehler - denn (Kopie aus Bescheid---->): Das Kind


    - befand sich in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung

    - befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (zum Beispiel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten)

    - konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen

    - hat ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstegesetz), eine europäische Freiwilligenaktivität, einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Absatz 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst oder einen Anderen Dienst im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz) geleistet
    16 Zeitraum vom - bis 01.01.2019-28.02.2019
    Vermutlich hätte ich dort bis zum 31.12.2019 eingeben müssen??

    b)
    Im Bescheid steht, dass die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag fehlen oder unvollständig sind. Es wird davon ausgegangen, dass Sie den Sparer Pauschbetrag in voller Höhe bei nicht erklärten Kapitalerträgen in Anspruch genommmen haben. Ähm.... Was ist damit gemeint?

    c)
    Ich bin im Juni 2018 aus der kath. Kirche ausgetreten. Im Bescheid steht nun ein "Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern". Ich gehe davon aus, dass das mit meinem Kirchenaustritt aus 2018 zusammen hängt?


    Vielleicht kann mir ja der ein oder andere helfen und Licht ins Dunkel bringen.

    Danke schonmal.

    LG

    #2
    Hallo,

    Punkt 1 Du musst angeben was zutrifft
    Info zum KG https://www.arbeitsagentur.de/famili...d-ab-18-jahren
    Punkt 2 Anlage KAP richtig ausgefüllt?
    Punkt 3 Du hast für das Jahr 2018 KiSt erstattet bekommen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Punkt 1 Du musst angeben was zutrifft
      Info zum KG https://www.arbeitsagentur.de/famili...d-ab-18-jahren
      Punkt 2 Anlage KAP richtig ausgefüllt?
      Punkt 3 Du hast für das Jahr 2018 KiSt erstattet bekommen

      Gruß FIGUL
      Hallo Figul,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Punkt 1: Das erwachsene Kind bekam ganzjährig Kindergeld und ist beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet.

      Punkt 2: Die Anlage KAP wurde gar nicht ausgefüllt, weil wir nichts in der Hinsicht haben.

      Punkt 3: Okay. Danke!

      LG

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        #4
        Hallo,

        Punkt 1:
        Dann hast du ein falsches Datum eingegeben.
        Wie kommst du zu dem Datum?
        Punkt 2: Die Meldung verweist aber eindeutig auf Anlage KAP

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zu Punkt 2: Das könnten auch Erstattungszinsen des Finanzamts sein, die der Threadersteller vielleicht vergessen hat in der Anlage KAP zu erklären, obwohl er dies hätte machen müssen. Folglich hat er mangels Anlage KAP auch keine Anträge in den Zeile 4 oder 5 gestellt und Angaben zum Sparerpauschbetrag gemacht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Marmark Beitrag anzeigen
            Punkt 1: Das erwachsene Kind bekam ganzjährig Kindergeld und ist beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet.

            Punkt 2: Die Anlage KAP wurde gar nicht ausgefüllt, weil wir nichts in der Hinsicht haben.
            1. Dann wäre es eventuell nicht unklug gewesen, in der Anlage Kind anzugeben, dass das Kind vom 1.1. bis X.X. in Schulausbildung und vom X.X. bis 31.12. ausbildungssuchend war.
            2. Gab es evtl. im Veranlagungszeitraum eine Steuererstattung, die verzinst wurde? Dann würde die Erläuterung darauf hindeuten, dass das FA mangels Anlage KAP und damit fehlender anderweitiger Angabe davon ausging, dass der Sparerfreibetrag ausgeschöpft war und die Zinsen zu versteuern waren.
            EDIT: Zu 2. war Picard schneller.

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              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Punkt 1:
              Dann hast du ein falsches Datum eingegeben.
              Wie kommst du zu dem Datum?
              Punkt 2: Die Meldung verweist aber eindeutig auf Anlage KAP

              Gruß FIGUL
              Punkt 1: Weil er da die Schule quasi verlassen hat und ich nicht richtig gelesen habe, dass da auch die erfolglose Ausbildungsplatzsuche mit rein spielt *augenroll*.

              Punkt 2: Da geht es dann wohl wirklich um eine Steuererstattung aus dem letzten Jahr.

              LG

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                #8
                Punkt 2: Nochmal: Nicht Steuererstattung, sondern Erstattungszinsen. Das muss auch nicht aus dem Bescheid für das Vorjahr sein, sondern vielleicht, weil der Bundesfinanzhof letztes Jahr Deinen Klagefall für das Jahr 1870 zu deinen Gunsten entschieden hat.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Zu Punkt 2: Das könnten auch Erstattungszinsen des Finanzamts sein, die der Threadersteller vielleicht vergessen hat in der Anlage KAP zu erklären, obwohl er dies hätte machen müssen. Folglich hat er mangels Anlage KAP auch keine Anträge in den Zeile 4 oder 5 gestellt und Angaben zum Sparerpauschbetrag gemacht.
                  Ja. Das sind dann wohl Erstattungszinsen. Wir haben im letzten Jahr Steuererklärungen von mehreren Jahren nach geholt und Erstattungen bekommen. Ich habe nicht gewusst, dass man die Zinsen hätten angeben müssen . Wo genau hätte ich das denn eintragen müssen?

                  Wenn ich Einspruch erhebe - muss ich in den vorgenannten Fällen auf irgendwas achten?

                  Danke und LG
                  Zuletzt geändert von Marmark; 22.06.2020, 12:35.

                  Kommentar


                    #10
                    Wo genau hätte ich das denn eintragen müssen?
                    Dafür gibt es speziell die Zeile 19 in der Anlage KAP. Wichtig ist, die tatsächlich 2019 in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge nachzuerklären.

                    Die hätte dein Finanzamt zwar auch selbst nachschauen können, das hat man aber nicht gemacht. Nicht wirklich kundenfreundlich!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die hätte dein Finanzamt zwar auch selbst nachschauen können, das hat man aber nicht gemacht. Nicht wirklich kundenfreundlich!
                      Mag sein, aber letztlich hat der Gesetzgeber entschieden, dass derartige Zinserträge in der Anblage KAP (nach)zuerklären sind. Die Günstigerprüfung bzw. Freistellung bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags erfolgt erst im nächsten Schritt durch Stellen eines entsprechenden Antrags in der Anlage KAP, d.h. ohne Anlage KAP kein Antrag, also zwingend Nachversteuerung.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Dafür gibt es speziell die Zeile 19 in der Anlage KAP. Wichtig ist, die tatsächlich 2019 in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge nachzuerklären.

                        Die hätte dein Finanzamt zwar auch selbst nachschauen können, das hat man aber nicht gemacht. Nicht wirklich kundenfreundlich!
                        Oh man. Also rgendwie....*seufz*. Wie komme ich denn an den "tatsächlich in Anspruch genommenen Spar-Pauschbetrag"? Beziehungsweise: Wo finde ich den?

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                          #13
                          durch Stellen eines entsprechenden Antrags in der Anlage KAP
                          Man muss nicht unbedingt einen Antrag stellen! Man erklärt die Erstattungszinsen jeweils in Zeile 19 der Anlage KAP und gibt in Zeile 13 die jeweils

                          tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge an. Die Beträge lassen sich den Steuerbescheinigungen der Banken entnehmen.

                          Wenn man die nicht hat, die Kapitalerträge sehr gering waren und keine Steuern einbehalten wurden, zählt man einfach die Erträge selbst zusammen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Man muss nicht unbedingt einen Antrag stellen! Man erklärt die Erstattungszinsen jeweils in Zeile 19 der Anlage KAP und gibt in Zeile 13 die jeweils

                            tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge an. Die Beträge lassen sich den Steuerbescheinigungen der Banken entnehmen.

                            Wenn man die nicht hat, die Kapitalerträge sehr gering waren und keine Steuern einbehalten wurden, zählt man einfach die Erträge selbst zusammen.
                            Ach. Ich glaube, ich zahle dem FA seine Nachforderung. Sollen se mit glücklich werden. Ich verstehe echt nur noch Bahnhof. Denn ich habe keine Steuerbescheinigung der Bank (müsste angefordert werden) . Und insgesamt - wie man merkt - viel zu wenig Ahnung von der Materie. Ich habe eben irgendwo was gelesen von 0,5% nach dem 15. Monat. Also muss ich mich jetzt mit dem Taschenrechner hinsetzen und für die ganzen Jahre anfangen zu rechnen.....oder wie soll das in der Praxis aussehen? Ich gehe glaube ich erstmal ne Runde um den Block....

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                              #15
                              Die Erstattungszinsen sind auf den Steuerbescheiden ausgewiesen, die kannst du doch einfach ablesen. Bei Zusammenveranlagung teilst du

                              die hälftig auf. Ich kann unsere tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge ohne Steuerbescheinigungen nur deshalb nicht perfekt

                              auf meine Frau und mich zuordnen, weil wir bei zwei Banken gemeinsame Freistellungsaufträge erteilt haben. Bei Gemeinschaftskonten oder bei

                              Erteilung nur eines Freistellungsauftrags bei nur einer Bank kann man das auch ohne Steuerbescheinigung der Bank selbst ausrechnen. Viele

                              Banken stellen die Steuerbescheinigungen inzwischen in das elektronische Postfach des Kunden ein.

                              Nachzahlen ist doch nur dann richtig, wenn ihr die 1.602,00 € ausgeschöpft habt, was im Moment ja nicht so ganz einfach ist.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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