Schönen Guten Tag!!!
uns ist der Steuerbescheid 2019 ins Haus geflattert und ich habe einige Fragen. Hoffentlich finde ich Antworten:
a)
Unser volljähriger Sohn ist im März 2019 von der Schule abgegangen und ist seitdem Ausbildungsplatzsuchend. Im Bescheid stand nun, dass das Kind im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nur zeitanteilig berücksichtigt werden konnten, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen KJ vorgelegen haben. Vermutlich war es mein Fehler - denn (Kopie aus Bescheid---->): Das Kind
- befand sich in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
- befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (zum Beispiel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten)
- konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen
- hat ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstegesetz), eine europäische Freiwilligenaktivität, einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Absatz 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst oder einen Anderen Dienst im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz) geleistet
Vermutlich hätte ich dort bis zum 31.12.2019 eingeben müssen??
b)
Im Bescheid steht, dass die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag fehlen oder unvollständig sind. Es wird davon ausgegangen, dass Sie den Sparer Pauschbetrag in voller Höhe bei nicht erklärten Kapitalerträgen in Anspruch genommmen haben. Ähm.... Was ist damit gemeint?
c)
Ich bin im Juni 2018 aus der kath. Kirche ausgetreten. Im Bescheid steht nun ein "Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern". Ich gehe davon aus, dass das mit meinem Kirchenaustritt aus 2018 zusammen hängt?
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere helfen und Licht ins Dunkel bringen.
Danke schonmal.
LG
uns ist der Steuerbescheid 2019 ins Haus geflattert und ich habe einige Fragen. Hoffentlich finde ich Antworten:
a)
Unser volljähriger Sohn ist im März 2019 von der Schule abgegangen und ist seitdem Ausbildungsplatzsuchend. Im Bescheid stand nun, dass das Kind im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nur zeitanteilig berücksichtigt werden konnten, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen KJ vorgelegen haben. Vermutlich war es mein Fehler - denn (Kopie aus Bescheid---->): Das Kind
- befand sich in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
- befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (zum Beispiel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten)
- konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen
- hat ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstegesetz), eine europäische Freiwilligenaktivität, einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Absatz 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst oder einen Anderen Dienst im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz) geleistet
16 | Zeitraum vom - bis | 01.01.2019-28.02.2019 |
b)
Im Bescheid steht, dass die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag fehlen oder unvollständig sind. Es wird davon ausgegangen, dass Sie den Sparer Pauschbetrag in voller Höhe bei nicht erklärten Kapitalerträgen in Anspruch genommmen haben. Ähm.... Was ist damit gemeint?
c)
Ich bin im Juni 2018 aus der kath. Kirche ausgetreten. Im Bescheid steht nun ein "Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern". Ich gehe davon aus, dass das mit meinem Kirchenaustritt aus 2018 zusammen hängt?
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere helfen und Licht ins Dunkel bringen.
Danke schonmal.
LG
Kommentar