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    Fehlermeldung Veranlagungsart

    Hilfe, kann mir jemand helfen, ich drehe noch durch.
    Ich möchte gerne eine zusammenveranlagung mit meinem Mann wählen.
    Es kommt aber dauernd folgende Fehlermeldung

    Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie der steuerermäsigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung bon Ehegatten möglich.

    Dabei hab ich das garnicht beantragt..ich komm nicht weiter
    Danke schonmal!

    #2
    Geht es um das Jahr 2019 oder früher? Hast du im Jahr 2019 vielleicht die Anlage Sonstiges beigefügt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja genau um 2019, ist das erste Jahr wo ich zusammenveranlagubg machen möchte weil wir seit 2019 verheiratet sind.
      ja ich seh grad bei meiner anlage N ist das beigefügt aber wenn ich das rausmach ist ja die ganze Anlage N weg,?

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        #4
        Ich seh grad in der Anlage sonstiges war tatsächlich ein Häkchen!! Hab es rausgemacht jetzt geht es da wär ich nie drauf gekommen danke!!

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          #5
          Die Anlage Sonstiges wird nur selten benötigt! Wie man Anlagen hinzufügt oder entfernt, habe ich hier beschrieben:

          https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Aber wenn ich schon hier bin eine Fehlermeldung hab ich noch die ist Orange

            Auf den Anlagen N,KAP und/oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge

            Was ist denn damit gemeint?

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              #7
              Es gibt ab 2019 eine neue Anlage Sonderausgaben. Da musst du die Beträge der Kirchenlohnsteuer aus den Lohnsteuerbescheinigungen eingeben.

              Die Werte werden automatisch addiert und auf volle Euro aufgerundet. Eventuelle Kirchensteuererstattungen, die ihr im Jahr 2019 erhalten habt, sind

              ebenfalls dort einzugeben. Die musst du aber selbst addieren und darfst sie auf volle Euro abrunden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Okay dachte weil ich sie schon angegeben hab an anderer Stelle, aber dann trag ich es da noch ein.tausend dank!

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