Hallo,
ich habe 2019 zwei Monate lang eine freiberufliche Nebentätigkeit ausgeübt, die ich danach wieder aufgegeben habe. Es handelt sich um ein paar hundert Euro Einnahmen und GWGs für 18 Euro Zerquetschte. Mein Elster meckert "Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor." und ich habe nicht den leistesten Dunst, was ich da eintragen soll.
Und soll ich die GWGs dann wieder als Entnahme eintragen?
ich habe 2019 zwei Monate lang eine freiberufliche Nebentätigkeit ausgeübt, die ich danach wieder aufgegeben habe. Es handelt sich um ein paar hundert Euro Einnahmen und GWGs für 18 Euro Zerquetschte. Mein Elster meckert "Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor." und ich habe nicht den leistesten Dunst, was ich da eintragen soll.
Und soll ich die GWGs dann wieder als Entnahme eintragen?
Kommentar