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Hallo melcedre,
lt. deinen anderen Beiträgen hast du doch keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, also benötigst du keine Anlage N.
Was meinst du eigentlich mit Betriebskosten genau ?
Wenn du eine eigene Wohnung hast, könntest du in der Anlage Haushaltnahe Aufwendungen z. Bsp. die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen für Betriebskosten die der Vermieter dir bescheinigt.
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