Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer

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neue Beiträge
  • larissa1980
    Neuer Benutzer
    • 01.07.2020
    • 2

    #1

    Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer

    Kann man in der EÜR in der Zeile "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" die Einnahmen zusammenfallen, wie z. B. Auftritte und Recordings 2019 (vom Freiberufler, Künstler) oder soll man hier einzeln alle Auftritte angeben, wie z. B. Auftritt Berlin am..., Auftritt Prag am... usw. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Du darfst alle Betriebseinnahmen in einer Zeile zusammenfassen, du darfst aber auch alles einzeln erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • larissa1980
      Neuer Benutzer
      • 01.07.2020
      • 2

      #3
      Vielen Dank Charlie!

      Kommentar

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