Hallo,
bei der Mitteilung der VG Wort zur Hauptausschüttung 2020 steht die Anmerkung, dass gemäß einem Urteil des EuGH diese Einnahme neuerdings umsatzsteuerfrei ist. Daraufhin erhebt sich für mich die Frage, wo diese Einnahme in der Umsatzsteuer-Voranmeldung dann jetzt einzutragen ist, unter "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen" oder in einer der nächsten Zeilen?
bei der Mitteilung der VG Wort zur Hauptausschüttung 2020 steht die Anmerkung, dass gemäß einem Urteil des EuGH diese Einnahme neuerdings umsatzsteuerfrei ist. Daraufhin erhebt sich für mich die Frage, wo diese Einnahme in der Umsatzsteuer-Voranmeldung dann jetzt einzutragen ist, unter "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen" oder in einer der nächsten Zeilen?
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