Ich nutze seit einigen Jahren Elster Online und bisher hat immer alles gut funktioniert.
1. Für 2019 habe ich eine "Lohnsteuerbescheinigung 2019.." in meine Steuererklärung integriert. Diese war etwas kompexer als normal, denn sie enthielt die kumulierten Daten der monatlichen Zahlung einer BEtriebsrente und die Abzüge und eine EInmalzahlung und ihre Abzüge. Die Integration schien auch funktioniert zu haben, denn es gab keine Fehlermeldung. Bei der Kontrolle der Anlage N, in der die Daten ja landen sollten, stellte sich heraus, dass zwar die Jahresdaten der monatlichen Betriebsrente inkl. Abgaben eingefügt waren, ebenso die Abgaben für die einmalige Zahlung, aber nicht die Zahlung selbst. Die habe ich dann per Hand nachgetragen in Zeile 18. Ich halte das "Nicht-Eintragen"ohne Fehlermeldung für einen Fehler in Elster Online. Kann/soll ich das irgendwo melden?
2. Diese Bescheinigung erzeugt noch ein zweites Problem. Beim Versuch, eine Steuerberechnung durchzuführen, kommt ein Abbruch-Hinwweis mit folgendem Text: "Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.". Nun, das ist die Tatsache, aber kein Fehler oder? Kann man durch einen Workaround trotzdem eine Steuerberechnung durchführen lassen, oder geht das nicht?
Danke für Hinweise
HArtmut
1. Für 2019 habe ich eine "Lohnsteuerbescheinigung 2019.." in meine Steuererklärung integriert. Diese war etwas kompexer als normal, denn sie enthielt die kumulierten Daten der monatlichen Zahlung einer BEtriebsrente und die Abzüge und eine EInmalzahlung und ihre Abzüge. Die Integration schien auch funktioniert zu haben, denn es gab keine Fehlermeldung. Bei der Kontrolle der Anlage N, in der die Daten ja landen sollten, stellte sich heraus, dass zwar die Jahresdaten der monatlichen Betriebsrente inkl. Abgaben eingefügt waren, ebenso die Abgaben für die einmalige Zahlung, aber nicht die Zahlung selbst. Die habe ich dann per Hand nachgetragen in Zeile 18. Ich halte das "Nicht-Eintragen"ohne Fehlermeldung für einen Fehler in Elster Online. Kann/soll ich das irgendwo melden?
2. Diese Bescheinigung erzeugt noch ein zweites Problem. Beim Versuch, eine Steuerberechnung durchzuführen, kommt ein Abbruch-Hinwweis mit folgendem Text: "Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.". Nun, das ist die Tatsache, aber kein Fehler oder? Kann man durch einen Workaround trotzdem eine Steuerberechnung durchführen lassen, oder geht das nicht?
Danke für Hinweise
HArtmut
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