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Probleme mit Integration einer Lohnsteuerbescheinigung in Elster Online

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    Probleme mit Integration einer Lohnsteuerbescheinigung in Elster Online

    Ich nutze seit einigen Jahren Elster Online und bisher hat immer alles gut funktioniert.
    1. Für 2019 habe ich eine "Lohnsteuerbescheinigung 2019.." in meine Steuererklärung integriert. Diese war etwas kompexer als normal, denn sie enthielt die kumulierten Daten der monatlichen Zahlung einer BEtriebsrente und die Abzüge und eine EInmalzahlung und ihre Abzüge. Die Integration schien auch funktioniert zu haben, denn es gab keine Fehlermeldung. Bei der Kontrolle der Anlage N, in der die Daten ja landen sollten, stellte sich heraus, dass zwar die Jahresdaten der monatlichen Betriebsrente inkl. Abgaben eingefügt waren, ebenso die Abgaben für die einmalige Zahlung, aber nicht die Zahlung selbst. Die habe ich dann per Hand nachgetragen in Zeile 18. Ich halte das "Nicht-Eintragen"ohne Fehlermeldung für einen Fehler in Elster Online. Kann/soll ich das irgendwo melden?

    2. Diese Bescheinigung erzeugt noch ein zweites Problem. Beim Versuch, eine Steuerberechnung durchzuführen, kommt ein Abbruch-Hinwweis mit folgendem Text: "Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.". Nun, das ist die Tatsache, aber kein Fehler oder? Kann man durch einen Workaround trotzdem eine Steuerberechnung durchführen lassen, oder geht das nicht?

    Danke für Hinweise
    HArtmut

    #2
    Zu 1: Unter welcher Nummer der Lohnsteuerbescheinigung war denn die Einmalzahlung erfasst? Unter Nummer 10 oder unter Nummer 19?

    Bei Nummer 19 gibt es nämlich keine eigenen Abgaben für die Einmalzahlung!

    Zu 2: Eine sinnvolle Antwort kann erst erfolgen, wenn die Rückfrage unter 1. beantwortet ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Du meinst die Lohnsteuerbescheinigung des Rententrägers mit Nummer 10 oder 19. Da habe ich keine bekommen. Auf dem Bescheid, der dem FA vorliegt steht: "ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre". Ich sehe gerade, dass der Betrag dann in Zeile 17 der Anlage N gehört. Mein Fehler. Damit ist Frage 2 gelöst, Steuerberechnung funktioniert. Sorry für meine Frage. Aber die erste Frage bleibt: Warum wurde der Einmalbetrag nicht eingetragen?

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        #4
        Aber die erste Frage bleibt: Warum wurde der Einmalbetrag nicht eingetragen?
        Das weiß ich nicht, das kann auch ein Fehler sein. Nachstellen kann ich das leider nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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