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    #16
    Dir ist schon klar, dass dies ein Forum zu Elster ist, Deine Frage mit Elster nichts zu tun hat, und in diesem Forum Freiwillige und nicht die Finanzverwaltung antwortet und unklar ist, von wem Du das überhaupt letztlich wissen willst ?

    Außerdem kann man durchaus argumentieren, dass die KSK diesen Service doch selbst leisten könnte und dass es nicht das Problem des Finanzamzs ist, wenn die das nicht hinbekommen. Abgesehen davon ist die KSK sicher nicht unwichtig, aber auch nicht der Nabel der BRD.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      Das habe ich im Beitrag #14 geschrieben:

      Man müsste einfach wissen, was die KSK an das Finanzamt meldet, dann wäre man schlauer.
      Genau das wissen wir aber nicht, weil keiner von uns je eine Bescheinigung der KSK gesehen hat. Deshalb orientieren wir uns notgedrungen

      an den Hilfetexten, die es zu zu den amtlichen Steuerformularen gibt. Die Anleitung, wo was einzutragen ist, müsste auf den Bescheinigungen

      der KSK stehen. Auf den Bescheinigungen meiner PKV z. B. stehen die möglichen Zeilennummern immer mit drauf.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Wenn ich mich recht erinnere -kann mich täuschen-, übermittelt die KSK gar nichts mangels Gesetzesgrundlage.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #19
          ... übermittelt die KSK gar nichts mangels Gesetzesgrundlage.
          Bei der Rentenversicherung wird das so sein, aber bei der Krankenversicherung müssten die doch durchaus übermitteln ?

          Für die Rentenversicherung sollte der Steuerpflichtige eine schriftliche Bescheinigung von wem auch immer erhalten haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #20
            Habe was gefunden: BMF vom 24.05.2017 Rz 172 und ein paar folgende Rz.
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #21
              Was die Kranken- und Pflegeversicherung angeht, werden also auch von der KSK Daten übermittelt:

              https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das stimmt so nicht, auch wenn deine Steuerberaterin das immer falsch gemacht hat. Bis zum Jahr 2018 musste in Zeile 11 Ja oder Nein ausgewählt werden,
                in deinem Fall also Ja. In die Zeilen 17 und 19 gehörten die Gesamtbeiträge zur KV und PV und in die Zeile 22 gehörte in deinem Fall der Zuschuss der
                KSK. Weggefallen ist nur die Auswahl in der früheren Zeile 11. Wer bisher Nein auswählen durfte, darf das jetzt auch noch, das ist seit 2019 in die Zeile 51 verlegt worden.
                [/COLOR]
                Hallo Charlie24,

                vielen Dank für Deine guten Erklärungen, die mir schon prima weitergeholfen haben.

                Mein Problem ist, dass ich (freiberuflich, gesetzlich pflichtversichert in KSK) bisher immer in jetziger Zeile 51 "Nein" angeklickt habe. Ich denke nach der Leküre dieses Threads, dass das falsch war, oder? Denn die KSK zahlt ja die Hälfte meiner Beiträge. (Was übrigens auch auf jeder Jahresabrechnung der KSK aufgelistet ist, auch wenn Vorschreiber das dort nicht finden ;-)

                Für 2020 steht in Zeile 51 zur Verfügung "Nein" oder "keine Angabe " - jetzt bin ich verwirrt: also doch nicht "ja"? Bisher hat sich das Finanzamt nicht na meinem "nein" gestört.

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                  #23
                  Hallo,

                  Zitat:
                  Bisher hat sich das Finanzamt nicht na meinem "nein" gestört.

                  Dann vergleiche mal deine Angaben mit den Angaben im Bescheid
                  Gruß FIGUL

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                    #24
                    Hallo,

                    Bisher hat sich das Finanzamt nicht na meinem "nein" gestört.
                    Solange man beide Höchstbeträge über- oder unterschreitet ist es völlig egal.
                    Und vermutlich werden daher nur Fälle zwischen 1.900 und 2.800 Euro überhaupt geprüft.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #25
                      Für 2020 steht in Zeile 51 zur Verfügung "Nein" oder "keine Angabe " - jetzt bin ich verwirrt: also doch nicht "ja"?
                      Da die Auswahl Ja der Normalfall war und ist und eigentlich nur die Selbstständigen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge zu 100% selbst bezahlen,

                      Nein auswählen dürfen, wird die Auswahl Ja seit 2019 nicht mehr angeboten. Der häufigste Fehler in der Anlage Vorsorgeaufwand betraf nämlich

                      die frühere Zeile 11, mit dem falschen Nein warst du nicht allein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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