Hallo,
ich stehe vor einem Problem: ich habe in einer Eigentumswohnung im Jahr 2017 die Küche erneuert. Damals habe ich die Wohnung selbst bewohnt und konnte die Küche entsprechend nicht abschreiben. Im Jahr 2019 bin ich allerdings ausgezogen und habe die Wohnung weitervermietet. Laut Finanzamt kann ich die Küche jetzt noch anteilig abschreiben; die Frage ist nur, wie ich das bei Elster mache. In Anlage V unter Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen passt das ja alleine schon nicht, weil Küchen auf 10 Jahre abzuschreiben sind. Meine Überlegung war jetzt, das unter "Sonstige" bei Weitere Werbungskosten aufzuführen mit dem konkret abschreibbaren Anteil für das Jahr 2019. Das Problem ist aber, dass ich keine Abschreibungstabelle anhängen kann, in der ich dann die genaue Abschreibung über 10 Jahre aufschlüssle. Was wäre hier der korrekte Weg?
Vielen Dank auf jeden Fall im Voraus schonmal für eure Hilfe!
ich stehe vor einem Problem: ich habe in einer Eigentumswohnung im Jahr 2017 die Küche erneuert. Damals habe ich die Wohnung selbst bewohnt und konnte die Küche entsprechend nicht abschreiben. Im Jahr 2019 bin ich allerdings ausgezogen und habe die Wohnung weitervermietet. Laut Finanzamt kann ich die Küche jetzt noch anteilig abschreiben; die Frage ist nur, wie ich das bei Elster mache. In Anlage V unter Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen passt das ja alleine schon nicht, weil Küchen auf 10 Jahre abzuschreiben sind. Meine Überlegung war jetzt, das unter "Sonstige" bei Weitere Werbungskosten aufzuführen mit dem konkret abschreibbaren Anteil für das Jahr 2019. Das Problem ist aber, dass ich keine Abschreibungstabelle anhängen kann, in der ich dann die genaue Abschreibung über 10 Jahre aufschlüssle. Was wäre hier der korrekte Weg?
Vielen Dank auf jeden Fall im Voraus schonmal für eure Hilfe!
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