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    #16
    Wenn du z. B. deine PV mit deinem privatem Geld gekauft und nicht mit einem Bankkredit finanziert hättest, wäre das eine Einlage.

    Wenn du einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht hättest, wäre das eine Entnahme. Die müsste auch in Zeile 20 der EÜR erscheinen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Ach so ist das gemeint.
      Klar verbraucht man den Strom auch selber.
      Nur welchen Ansatz nimmt man, oder besser gesagt welcher ist für mich am günstigsten.

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        #18
        Nur welchen Ansatz nimmt man, oder besser gesagt welcher ist für mich am günstigsten.
        Da musst du dich selbst schlau machen, die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung nämlich nicht einmal am Rande zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Erst mal vielen Danke, für deine ausführlichen Erklärungen.
          Eine Frage habe ich noch, in der EÜR unter Punkt Gezahlte Vorsteuerbeträge, träge ich dort die Umsatzsteuer von meinen Wechselrichter ein ?

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            #20
            Eine Frage habe ich noch, in der EÜR unter Punkt Gezahlte Vorsteuerbeträge, träge ich dort die Umsatzsteuer von meinen Wechselrichter ein ?
            Du hast dich doch für die Kleinunternehmerregelung entschieden, das steht zumindest im ersten Beitrag. Wenn es dabei bleibt, hast du keine Vorsteuer

            bezahlt. Kleinunternehmer sind bekanntlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              Eine Frage hätte ich noch.
              Die Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert (Euro, Cent) z.B 5000€

              kommt die unter :
              Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums (Euro, Cent)
              Oder unter :
              Summe Zugänge (Euro, Cent)
              Wenn ich die nämlich in beide eintrage habe die Doppelte Summe

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                #22
                Wenn der Zugang im Laufe des Jahres 2019 erfolgt ist, trage ich es bei Zugänge ein. Es darf jedenfalls nur einmal eingetragen werden!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #23
                  Super, jetzt bleibt nur noch die Umsatzsteuererklärung von meinem Modulen übrig, die ich Netto erworben habe.

                  Kannst du mir bitte noch sagen wo ich das eintragen muss.

                  Kommt das hier hinein? 4 - Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben

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                    #24
                    Das ist ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb zum Steuersatz von 19%, du hast doch nichts geliefert!

                    In Mein ELSTER wäre das die Seite 6, du schreibst hier aber im Unterforum für ElsterFormular. Womit bist du eigentlich unterwegs?

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Ich bin bei Elster mein Online-Fimanzamt unter Hauptvordruck (USt 2 A)
                      Habe ich eingetragen, somit habe ich 788,50€ beim Vater Staat schulden.
                      Ich wundere mich nur das, dass Finanzamt sich bei mir noch nicht gemeldet hat.
                      Ich dachte, dass aus Frankreich automatisch eine Melung an das Deutsche Finanzamt geht.
                      Immerhin ist der Kauf aus 12..2018, was gute 21 Monate her ist.

                      Habe aber noch eine Fehlermeldung unter:
                      Besteuerung der Entgelte
                      Was kommt den da rein

                      Vereinbarte Entgelte ?

                      Zuletzt geändert von bobber112; 25.07.2020, 12:40.

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                        #26
                        Ich wundere mich nur das, dass Finanzamt sich bei mir noch nicht gemeldet hat.
                        Ich dachte, dass aus Frankreich automatisch eine Melung an das Deutsche Finanzamt geht.
                        Die Anmeldepflicht lag doch bei dir! Dein französischer Lieferant hat wahrscheinlich eine ZM erstellt, die geht aber an die zuständige Steuerbehörde in Frankreich

                        und keineswegs direkt an dein deutsches Finanzamt. Die 788,50 € musst du zeitgleich mit der Abgabe überweisen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Die 788,50 € musst du zeitgleich mit der Abgabe überweisen.
                          Bei der Jahreserklärung hat man einen Monat Zeit.

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                            Bei der Jahreserklärung hat man einen Monat Zeit.
                            Mag sein, er ist aber doch schon mehr als 18 Monate im Verzug!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Mag sein, er ist aber doch schon mehr als 18 Monate im Verzug!
                              Ok. Aber das hat ja keinen Einfluss auf die Zahlungsfrist für diese Erklärung.

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                                #30
                                Ich schon wieder !
                                Bin eigentlich jetzt durch.

                                Habe nur noch in der Anlage EÜR unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG einige Rechnungen eingefügt .

                                Steuersoftware ,Schlagbohrmaschine, Bohrer, etc. mal sehen was durchgeht.

                                Dazu hätte ich noch eine Frage.
                                Ich hatte ja schon in Jahr 2019 meine erste Steuererklärung gemacht, da war meine Anlage noch im Planung.
                                Ich hatte zwar schon die Module im Dezember 2018 gekauft und einige Sachen als vorweg genommende Ausgaben abgesetzt, wie z.B Rüstung, Fallschutz etc.
                                Ist auch alles durch gegangen.

                                Nun habe ich noch 2 Rechnungen aus 2018 gefunden, die ich damals 2019 vergessen habe anzugeben. Tellerkopfschrauben für 65 €.
                                Kann ich die noch mit in das Steuerjahr 2019 unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüte einpflegen?


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