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    #31
    Ne, kannst Du nicht.

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      #32
      Und wenn ich die normal Abschreibe zusammen mit meinem Modulen, die habe ich ja auch 2018 gekauft und darf die erst nach Fertigstellung also 2019 abschreiben.
      Also quasi als Einheit. keine Chance ?

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        #33
        Die Schrauben gehören sicher zu den HK der Anlage, auch die "Steuersoftware" gehört dazu, falls damit eine Software gemeint ist, die die Anlage steuert und

        nicht ein Programm zur Steuererklärung. Das erhöht aber nur die BMG für die AfA, wird also auf 20 Jahre verteilt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #34
          Egal Kleinvieh macht auch Mist.

          Und es wird noch besser !
          Ich habe in diesen Jahr meine PV Anlage auch noch erweitert.

          Die Montage Schienen und Dachhacken habe Ende 2019 für 650€ gekauft, als Vorweggenommende Ausgauben unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter kann ich das nicht mehr einfügen, weil der Posten mit gut 650 € schon gefüllt ist. Also muss ich das auch in die nächste Steuererklärung 2020 unter AFA verbuchen.

          Na ja, so langam wrd man schlau.

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            #35
            Eine Erweiterung der Anlage kannst du ohnehin nicht getrennt behandeln, Ausgaben dafür musst du unter Zugänge erfassen, sie erhöhen nur die AfA.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              Ich würde dann sagen, wir haben es geschafft.

              Noch einmal vielen Dank für deine Gedult und Hilfe.
              LG
              Michael

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                #37
                Mist, habe doch noche ein Frage.
                Meine EEG Vergütung habe ich auch mit 19% Umsatzsteuer ausgezahlt bekommen.
                Für diese muss ich doch auch bestimmt eine Umsatzsteuer Erklärung abgeben.

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                  #38
                  Deine Einnahmen als Kleinunternehmer musst du in der Umsatzsteuererklärung natürlich angeben und zwar brutto.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #39
                    Wann war das? Du schuldest die Umsatzsteuer dem Finanzamt!

                    Hier handelt es sich natürlich nicht um ein Steuerberatungsforum. Meiner Meinung nach, wenn schon einiges verbockt wurde, solltest Du unbedingt zu einem Steuerberater gehen.

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                      #40
                      Ne die EEG Vergütung habe ich gerade mal vor einer Woche nach 7 Monate Wartezeit erhalten.

                      Ansonsten habe ich nur die eine Sache verbockt.

                      Reicht nicht die Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die EEG Vergütung

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                        #41
                        Die Umsatzsteuer muss im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeführt werden.

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                          #42
                          Hey, ich bin Kleinunterneher und dachte das ich keine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss.

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                            #43
                            Du vereinnahmst Umsatzsteuer. Die darfst Du nicht einfach behalten.

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                              #44
                              Ich habe die doch schon unter Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingetragen.

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                                #45
                                Hast du denn deinen Anbieter überhaupt davon unterrichtet, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst?

                                Wenn der dir eine Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis erteilt hat, dann ist das so, als hättest du ihm eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erteilt,

                                was du als Kleinunternehmer ja nicht darfst. Die Gutschrift musst du berichtigen lassen oder die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer abführen.

                                Mit deinen Einkünften hat das nichts zu tun.

                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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