Ne, kannst Du nicht.
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Die Schrauben gehören sicher zu den HK der Anlage, auch die "Steuersoftware" gehört dazu, falls damit eine Software gemeint ist, die die Anlage steuert und
nicht ein Programm zur Steuererklärung. Das erhöht aber nur die BMG für die AfA, wird also auf 20 Jahre verteilt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Egal Kleinvieh macht auch Mist.
Und es wird noch besser !
Ich habe in diesen Jahr meine PV Anlage auch noch erweitert.
Die Montage Schienen und Dachhacken habe Ende 2019 für 650€ gekauft, als Vorweggenommende Ausgauben unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter kann ich das nicht mehr einfügen, weil der Posten mit gut 650 € schon gefüllt ist. Also muss ich das auch in die nächste Steuererklärung 2020 unter AFA verbuchen.
Na ja, so langam wrd man schlau.
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Eine Erweiterung der Anlage kannst du ohnehin nicht getrennt behandeln, Ausgaben dafür musst du unter Zugänge erfassen, sie erhöhen nur die AfA.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Deine Einnahmen als Kleinunternehmer musst du in der Umsatzsteuererklärung natürlich angeben und zwar brutto.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hast du denn deinen Anbieter überhaupt davon unterrichtet, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst?
Wenn der dir eine Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis erteilt hat, dann ist das so, als hättest du ihm eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erteilt,
was du als Kleinunternehmer ja nicht darfst. Die Gutschrift musst du berichtigen lassen oder die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer abführen.
Mit deinen Einkünften hat das nichts zu tun.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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