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    Fehlermeldungen bei getrennt leben

    Hallo,

    ich bin verzweifelt. Ich habe zwei Fehler/Konflikte bei meiner Einkommensteuererklärung hinsichtlich der Veranlagungsart.

    Ich lebe seit 2018 getrennt, bin noch nicht geschieden und habe Kinder. In 2018 fand noch eine gemeinsame Veranlagung statt.

    Fehler sind:
    Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2019 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).

    Mögliche Fehlerquellen
    • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
      • 1 - Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebens­partner(in) A nach dem LPartG)
      • 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)
      • 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart

    Sowie:
    Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die bei Zusammenveranlagung der Mutter / Person B zugeordnet wurden beziehungsweise für die die Kinderzulage von Person A auf Person B übertragen wurde. Diese Angaben gelten nur für miteinander verheiratete / eine Lebenspartnerschaft führende Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung.
    • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
      • 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)
    Wer kann helfen?

    #2
    Du darfst bei Veranlagungsart im Hauptvordruck nichts ankreuzen und du musst die Angaben zu Kindern in der Anlage AV überprüfen.

    Dort sind Angaben zu Kindern in der falschen Zeile gemacht worden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24 Du bist ein Steuer-Gott. Das war es! Danke Dir vielmals!
      Viele Grüße
      Kondor

      Kommentar

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