negative Kapitalerträge §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

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  • smllr
    Neuer Benutzer
    • 01.08.2020
    • 1

    #1

    negative Kapitalerträge §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr eine Rentenversicherung aufgelöst und habe von der Versicherung eine Steuerbescheinigung über negative Kapitalerträge erhalten.
    "negative Kapitalerträge §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)"

    Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass der Betrag in der Anlage KAP erfasst werden muss.

    Jetzt brauche ich bitte eure Hilfe, da ich nicht weiß, wie ich den Betrag dort erfassen soll.

    Kann mir jemand helfen oder einen Tipp geben?

    Schöne Grüße
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Lies mal hier:
    Hallo. Wo kann ich die Steuerbescheinigung nach o.g. Paragraph eintragen? In der Bescheinigung steht nix weiter dazu beschrieben. Nach Paragraph 20 Abs. 1 Nr 6 EStG .....Für den genannten Vertrag sind aufgrund der Auszahlung von Leistungen negative Kapitalerträge entstanden in Höhe von Summe X. Wo trage ich dieses ein und
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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