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Unterschiedliche Rundung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge

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    Unterschiedliche Rundung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge

    Bei Beiträgen zur Altersvorsorge in der Vorlage Vorsorgeaufwendung hat MeinElster bei der Datenübernahme aus 2 Lohnsteuerbescheinigungen für unterschiedliche Zeiträume des Kalenderjahrs den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil unterschiedlich gerundet - also jeweils den Beitrag aus der Lohnsteuerbescheinigung direkt unterschiedlich gerundet und dann addiert. Dadurch unterscheiden sich die Beträge nun um 2 Euro. Arbeitnehmeranteil 2 Euro höher als Arbeitgeberanteil, obwohl die Beträge in den Lohnsteuerbescheinigungen eigentlich identisch sind.

    Ist es überhaupt korrekt, dass der eine Betrag auf- und der andere abgerundet wird? Und müsste nicht normal der addierte Gesamtwert gerundet werden, statt die Beträge aus den Bescheinigungen schon vor der Addition zu runden?

    #2
    Hallo,

    was heisst "eigentlich identisch" sind sie identisch oder nicht?
    Welches Problem hast du mit dem Runden?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ist es überhaupt korrekt, dass der eine Betrag auf- und der andere abgerundet wird?
      Die Rundungen auf volle Euro-Beträge erfolgen üblicherweise zugunsten des Steuerpflichtigen und sind schon ok.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke für die Antwort. Dann lass ich es mit den 2 Euro Unterschied, die Elster eingefügt hat, drin.

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        was heisst "eigentlich identisch" sind sie identisch oder nicht?
        Welches Problem hast du mit dem Runden?

        Gruß FIGUL
        Mit "eigentlich" meine ich, dass sie definitiv identisch sind auf beiden Lohnsteuerbescheinigungen, aber bei Elster im Steuerformular am Ende ein Unterschied von 2 Euro rauskommt.
        Zuletzt geändert von ; 09.08.2020, 15:03.

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