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Anlage N für Eingabe von Gehalt bei Einkommenssteuererklärung

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    Anlage N für Eingabe von Gehalt bei Einkommenssteuererklärung

    Hallo,
    ich mache gerade meine Einkommenssteuererklärung mit "Mein Elster" für 2019 als Kleinunternehmer (ohne Umsatzsteuer). Da ich zeitweise in 2019 auch als angestellter Lohn erhalten habe, muss ich diesen sicherlich mit angeben. Ich habe zwei Fragen: 1. Ich habe von einer Anlage N gelesen, die zur Angabe von Gehalt verwendet werden soll, die ich aber unter "Mein Elster" nicht finden kann. 2. Muss ich mein Brutto- oder mein Netto-Gehalt in der Steuererklärung angeben? Vielen Dank für die Holfe schon im Voraus!
    VG,
    Lars

    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Die Einkommensteuer wird immer vom Bruttobetrag aus berechnet.

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      #3
      Danke L.E.Fant, ich habe mir die Links angeschaut. Da ich meine Einkommenssteuererklärung schon übermittelt habe, kann ich keine Anlage mehr hinzufügen, korrekt? Ich habe beim Ausfüllen der EÜR die Option zu Anlagen-Ergänzung gesehen, allerdings gab es dort keine Amlage N. Wie kann ich denn bei einer übermittelten Steuererklärung noch eine Anlage nachliefern?

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        #4
        Wie kann ich denn bei einer übermittelten Steuererklärung noch eine Anlage nachliefern?
        Du musst die komplette Einkommensteuererklärung inklusive der Anlage N neu übermitteln. Wann hast du denn übermittelt?

        Bei der EÜR gibt es natürlich keine Anlage N, die EÜR ist nur eine Gewinnermittlung und ersetzt nicht die Einkommensteuererklärung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe die heute abgeschickt. Ich schicke die komplette Einkommenssteuererklärung jetzt einfach nochmal inkl. Anlage N.
          Beste Grüße, Lars

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            #6
            Ich habe die heute abgeschickt. Ich schicke die komplette Einkommenssteuererklärung jetzt einfach nochmal inkl. Anlage N.
            Das ist überhaupt kein Problem, die heute verschickte Erklärung liegt deinem Sachbearbeiter ja noch gar nicht vor!

            Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt übermittelte Erklärung. Kritisch wäre es nur, wenn mit der Bearbeitung schon begonnen wurde.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ah super! Danke für die Aufklärung!

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